DSGVO Schadenersatz rechtskräftig: Scalable Capital muss 2.500 EUR für Datenleck zahlen!
Risiko von 82,5 Mio. EUR besteht wenn alle Kunden klagen!
München. Die DSGVO – Europäische Datenschutzgrundverordnung – gilt seit dem Mai 2018. Lange hat es gedauert, dass Datenschutzverstöße gerichtlich geahndet wurden. Nun ist ein weiteres Urteil gegen Scalable Capital rechtskräftig. Das berichtet heute der DSGVO-Blog DSGVO.watch auf Basis einer Pressemitteilung von der Europäischen Gesellschaft für Datenschutz (kurz: EuGD).
EuGD-Klage sorgte am Ende für 2500 EUR Strafe für Scalable Capital
Die EuGD unterstützte einen Verbraucher im erwähnten Datenleck-Verfahren gegen Scalable Capital. Dem Verbraucher wurde ein immaterieller Schaden verursacht. Gegen das Urteil aus dem Sommer 2021 hatte Scalable Capital dann Berufung eingelegt. Bei einem Datenleck von Scalable Capital waren von mehr als 33.000 Personen – darunter auch der Kläger – wegen einer Sicherheitslücke in der Cloud-Umgebung des FinTech Unternehmens persönliche Daten und Finanzdaten “abgeflossen”.
2500 EURO Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO
Es ist ein klares Zeichen der Münchner Richter, dass Verbrauchern auch bei immateriellen Schäden ein Schadenersatz zusteht. Das war erstmalig im europäischen Rechtsraum. Wenn sich nun auch andere geschädigte auf dieses rechtskräftige Urteil des Landgericht München beziehen, dann kann Scalable Capital wegen der zu erwartenden Schadenersatz-Welle für mindestens 82,5 Million EUR Rückstellungen in ihrer 2022er Bilanz bilden.
Veröffentlicht von:
- Sven Oliver Rüsche ist Gründer der Mittelstand-Nachrichten und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer. Sie erreichen mich direkt über die ARKM Mastodon Instanz mit meinem Benutzernamen sor@social.arkm.de - oder über die im MiNa - Impressum hinterlegte Mailadresse.
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