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Wölbern Fonds Holland Nr. 52: Gericht kippt Liquiditätsmanagement-System

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Hamburg (ots) – Das Hamburger Landgericht hat die Beteiligung der Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH Co. KG an dem neuen Liquifditätsmanagement-System gestoppt. Es hat der geschäftsführenden GmbH des Fonds die Kreditvergabe verboten und angeordnet, dass die bereits durchgeführten Maßnahmen unverzüglich beendet werden müssen.

Die Entscheidung erging wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündliche Verhandlung und entfaltet mit der Zustellung des Beschlusses sofort Wirkung (nicht rechtskräftig). Der geschäftsführende Partner der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper, der die einstweilige Verfügung für eine Anlegerin des Wölbern-Holland-52 erstritten hat, erklärt: „Wir haben damit argumentiert, dass die Durchführung des neuen Liquiditätsmanagement-Systems die wirtschaftliche Situation des Fonds erheblich gefährdet. Zudem sind wir der Meinung, dass die beabsichtigte Beteiligung an der Kreditvergabe an andere Fonds ein völlig neues Geschäftsfeld ist und zuwenig Anleger für die Erschließung des neuen Geschäftsfelds gestimmt haben.“

Das hat dem Richter gereicht. Er gab den Anträgen der Anlegerin in allen Punkten statt und verbot die Durchführung des Liquiditätsmanagement-Systems. Die Geschäftsführungs-GmbH hat jetzt die Möglichkeit, die Entscheidung anzugreifen. Rechtsanwalt Gröpper: „Wir sehen solchen Schritten gelassen entgegen. Der Beschluss über die Durchführung des Systems ist rechtswidrig. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung Bestand haben wird.“

Ein Teil der Gesellschafter hatte am 26.01.2012 der Einführung eines neuen Liquiditätsmanagement-Systems zugestimmt. Ein Teil der Liquidität des Fonds sollte vereinfacht gesagt über die Beteiligung an der Wölbern Liquiditätspool GbR anderern Fonds als Kredit zur Verfügung gestellt werden. Das wollte eine Anlegerin nicht gelten lassen. Sie gründete die Schutzgemeinschaft für Wölbern-Invest-Holland-Fonds-Anleger und beauftragte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte mit der Anfechtung des Beschlusses. Rechtsanwalt Gröpper: „So ein neues Geschäft birgt viele Risiken. Im schlimmsten Fall könnten mehrere an und für sich gut laufende Fonds durch Zahlungsschwierigkeiten schwacher Gesellschaften über einen regelrechten Dominoeffekt mit in die Krise gerissen werden, wenn die die Kreditverbindlichkeiten nicht mehr erfüllen können. Denn dann geraten die Kredit gebenden Fonds unter Umständen in Zahlungsschwierigkeiten. Das ist verantwortlungslos.“

Zudem geht GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte von einer Signalwirkung der Entscheidung aus. „Mehrere Fonds planen ganz aktuell die Einführung eines solchen Liquiditätsmanagement-Systems, um kriselnde Fonds billig mit Kapital versorgen zu können. Das dürfte jetzt schwierig werden.“ so Rechtsanwalt Gröpper abschließend.

Betroffene Anleger können sich an die Schutzgemeinschaft wenden (www.sg-fuer-woelbern-invest-holland-fonds-anleger.de) und erhalten bei jedem Fonds Beistand.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/78454/2223216/woelbern-fonds-holland-nr-52-gericht-kippt-liquiditaetsmanagement-system-der-fonds-darf-keine/api

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