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Was tun bei Ärger mit dem Vermieter?

2021-01-26-Vermieter
Bild von Inactive_account_ID_249 auf Pixabay.

Knapp 48 Prozent aller Deutschen leben zur Miete. Damit liegen die Deutschen deutlich über dem EU-Schnitt. Und das, obwohl fast 80 Prozent der Deutschen gleichzeitig vom Eigenheim träumen. Möglicherweise ist es vor allem eine Kostenfrage, die so viele Menschen in Deutschland zu Mietern macht. Und im Großen und Ganzen ist es auch recht angenehm, zur Miete zu wohnen. Immerhin ist dann der Vermieter für alle Reparaturen und Co. zuständig und man selber hat damit nicht viel zu tun.

Doch was tun, wenn es mit dem Vermieter Ärger gibt? Ob im Süden der Republik oder im Nordwesten – dem Vermieter mit einem Anwalt zu Leibe zu rücken, ist oftmals nur der letzte Schritt. Dennoch kann es schon vorab sinnvoll sein, sich über den passenden Anwalt für Mietrecht in Oldenburg und anderswo zu informieren. Aber welche Möglichkeiten haben Mieter anderweitig? Diese hier zum Beispiel.

Der Mieterschutzbund kann bei Problemen helfen und vermitteln

Gibt es Ärger mit dem Vermieter – zum Beispiel über Schimmel in der Wohnung, die Abrechnung der Nebenkosten oder auch über Reparaturen – kann der Mieterschutzbund in vielen Fällen bereits behilflich sein. Hier erfahren Mieter, welche Rechte sie haben und wie sie ihrem Vermieter gegenübertreten können.

Auch im Bezug auf Mietminderungen aus den unterschiedlichsten Gründen kann der Mieterschutzbund die erste Anlaufstelle sein.

Allerdings gibt es nicht den einen Mieterschutzbund. Vielmehr gibt es unterschiedliche Anbieter, die jedoch allesamt eines im Blick haben: das Wohl von Mietern und die Beilegung von Streitigkeiten mit Vermietern. Hierfür fallen je nach Anbieter allerdings unterschiedlich hohe Kosten an, die oftmals in Form einer Mitgliedsgebühr zu zahlen sind.

Für Mieter ohne Rechtsschutzversicherung sind derartige Mieterverbände allerdings oftmals eine gute Wahl, da hier schnell und häufig auch unbürokratisch geholfen werden kann.

Und wann sollte man zum Anwalt gehen?

In aller Regel sind nahezu alle Gründe für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter klar zu lösen. Das hängt damit zusammen, dass Mietsachen grundsätzlich im Mietrecht verankert werden. Somit lässt sich in den meisten Fällen auch schnell ein passender Paragraph finden und vorlegen – das gilt allerdings für beide Seiten.

Doch wann genau kann es sich lohnen, als Mieter einen Anwalt zurate zu ziehen? Eine pauschale Antwort lässt sich auf diese Frage nicht geben. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, die auch Mietrecht inkludiert, ist die Nachfrage beim Anwalt natürlich eine logische Option und auch vollkommen nachvollziehbar. Hier bekommen Mieter in dem Fall schnell fachliche Hilfe und können so manchen Sachverhalt im Anschluss besser nachvollziehen.

Ohne eine Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Anwalt hingegen eher der letzte Ausweg. Sei es bei einer ungerechtfertigten Kündigung durch den Vermieter oder auch bei unverhältnismäßigen Schikanen oder anderen Vorfällen. Denn beim Anwalt muss man als Mieter dann erst einmal in Vorleistung gehen und den Anwalt für seine Tätigkeit bezahlen. Erst später kann man sich diesen Betrag unter Umständen vom Vermieter zurückholen – vorausgesetzt, man bekommt Recht oder einigt sich entsprechend.

Ganz allgemein ist es allerdings in den meisten Fällen ratsam, sich ohne Anwalt mit dem Vermieter zu einigen, sofern dies möglich ist. Ein Mieterbund kann auch diesbezüglich beraten.

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