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TÜV Rheinland: Funktionalitätsüberprüfung handelsüblicher Programme nach ISO/IEC 25051 bringt mehr Sicherheit für Verbraucher

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Köln (ots) – Ob ein Brenn-Programm für DVDs oder Blu-ray Disks, ein Textverarbeitungsmodul oder eine bereits integrierte System-Software – Privatbesitzer von Desktop- oder Laptop-PCs kommen häufig in Kontakt mit so genannter Standardsoftware. Als solche bezeichnet man Programme mit einem klar definierten Anwendungsbereich, die als vorgefertigte Produkte in großen Elektromärkten und Computer-Fachgeschäften zu erwerben sind oder in Online-Shops zum Download angeboten werden. Im Gegensatz dazu wird Individualsoftware gezielt für den Einsatz etwa bei einem Unternehmen entwickelt. „Ob ein solches Standard-Programm tatsächlich das kann, was es vorgibt, zu können, also beispielsweise das Brennen von Blu-Rays, kann TÜV Rheinland nun für den Hersteller der Software überprüfen“, erklärt Oliver Becker, Experte für Software Qualitätssicherung bei TÜV Rheinland. „Wichtig ist: Fokus einer Überprüfung nach ISO/IEC 25051 ist nicht die Qualität der Software, sondern deren funktionelle Übereinstimmung mit der Produktbeschreibung bzw. der Benutzerdokumentation d.h. wir überprüfen, ob die Informationen, die ein Verbraucher vor und nach dem Kauf einer Software erhält, mit der Realität übereinstimmen.“

Die Experten können auf diese Weise alle so genannten COTS – Commercials off the Shelf (seriengefertigte Produkte des Softwaresektors) überprüfen. „Ziel ist es, dem Verbraucher eine zusätzliche Sicherheit seitens des Herstellers anzubieten“, sagt Becker. Sein Team bietet den Funktionalitäts-Check je nach Bedarf des Kunden in drei Stufen an: Im ersten Schritt werden mittels einer Stichprobe die Kernfunktionen ermittelt. Ist die Effektivität eines Programms sicher gestellt, erhält der Hersteller einen Prüfbericht. In Stufe Zwei werten die IT-Spezialisten zusätzlich die kontextunabhängige Usability, das heißt, die Bedienbarkeit eines Programms aus. Handbuch oder Benutzerhilfe sind auch in diesem Punkt entscheidend. „,Ist der Weg zum Ziel benutzerfreundlich?‘, lautet hier die wichtigste Frage,“ so Becker. Am Ende belegt ein Zertifikat die Aussage „Funktionalität geprüft“. In Schritt Drei schließlich prüfen die TÜV Rheinland-Experten das Produkt in Sachen Kontext abhängiger Usability und stellen – sofern die Anforderungen erfüllt wurden – ein Zertifikat mit der Aussage „Ergonomie geprüft“ aus. Dieses kann der Hersteller auf sein Produkt aufdrucken lassen. „So weiß der PC-Besitzer, der vor dem Software-Regal im Laden steht oder im Internet shoppt, sofort: Diese Software kann das, was drauf steht, das Leistungsversprechen stimmt“, versichert Becker. Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255 Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/31385/1760155/tuev_rheinland_ag/api

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