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"Router-Zwang" in DSL-Verträgen ist gesetzeswidrig

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München (ots) – Zwang zur Nutzung bestimmter Geräte gesetzlich verboten / Anbieter dürfen Kunden die DSL- und VoIP-Zugangsdaten zur Einrichtung von Fremd-Routern nicht vorenthalten / Anhörungen durch Bundesnetzagentur laufen / Hauptgrund für „Router-Zwang“ vermutlich Senkung der Support-Kosten

Wer einen DSL-Internet-Vertrag abschließt, muss in aller Regel einen entsprechenden Router gleich dazu bestellen – ganz egal, ob man diesen tatsächlich benötigt. Zudem blockieren Internet-Anbieter oftmals den Anschluss eines Fremdgerätes an die Telefon- oder Internet-Leitung, indem sie den Kunden die dafür nötigen Zugangsdaten vorenthalten. Die Zeitschrift PC-WELT weist in ihrer neuen Ausgabe (10/2012, EVT 7. September) darauf hin, dass dieses Vorgehen juristisch eigentlich verboten ist. Demnach genießen Kunden laut „Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG) prinzipiell das Recht auf Wahlfreiheit, solange der Router der Wahl die technischen Grundanforderungen zur Nutzung erfüllt. Auch die Bundesnetzagentur vertritt diesen Standpunkt und führt aktuell Anhörungen bei verschiedenen Internet-Providern durch. Momentan ist jedoch offen, wann dazu mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Laut PC-WELT stellen einige Provider ihren Kunden zur Einrichtung des heimischen Internet-Anschlusses neben der nötigen Hardware nur noch einen einzigen Installationscode zur Verfügung. Dieser macht zwar die Inbetriebnahme des jeweils mitgelieferten Routers sehr einfach. Dessen Konfiguration verläuft nach der einmaligen Eingabe des Codes vollautomatisch und dauert in der Regel nur wenige Minuten. Allerdings bleiben die Zugänge zur DSL- und Voice-over-IP-Nutzung, die mittlerweile immer öfter den klassischen Telefon-Anschluss ersetzt, ohne die Eingabe von detaillierten Zugangsdaten für Fremd-Router gesperrt. PC-WELT vermutet dahinter den Versuch seitens der Provider, Support-Kosten zu senken, da die automatische Konfiguration weniger fehleranfällig sei als eine manuelle Einrichtung. Welche Anbieter bei der Preisgabe von detaillierten Zugangsdaten besonders restriktiv sind, und wie sich ein Fremdgerät unter Umständen trotzdem nutzen lässt, das erfahren PC-WELT-Leser in der aktuellen Ausgabe.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/8232/2320172/pc-welt-router-zwang-in-dsl-vertraegen-ist-gesetzeswidrig/api

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