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Radelnden Lichtmuffeln droht Verwarnungsgeld

München (ddp.djn). In der dunkleren Jahreszeit ist es ein allabendliches Bild: Radfahrer, die ohne Licht unterwegs sind. Mit dieser Nachlässigkeit gefährden sie sich und andere. Bei Nacht oder in der Dämmerung sind unbeleuchtete Fahrräder für Auto- oder Motorradfahrer erst sehr spät zu sehen, so dass es leicht zu Unfällen kommen kann. Radelnden Lichtmuffeln droht deshalb ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, bei Gefährdung anderer 15 Euro, bei Unfall 35 Euro. Außerdem haften sie für Unfallschäden. Darauf weist der KS-Autoclub in München hin.

Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung für alle Fahrzeuge vor, während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Allerdings geht es bei Radlern weniger darum, selbst besser zu sehen. Wichtiger ist, besser gesehen zu werden. Auch am Tag gibt es Situationen, in denen die Beleuchtung wichtig ist, zum Beispiel bei Regen oder Nebel. Doch nach Beobachtung des KS erfüllen viele Räder nicht einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung.

Diese sieht folgende Ausstattung eines Fahrrades mit Beleuchtung und Reflektoren vor: – weißer Scheinwerfer und Reflektor vorn – rotes Schlusslicht/Rückstrahler kombiniert – zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten – gelbe, nach vorn und hinten wirkende Pedalrückstrahler – gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.

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