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Solarausbau: Was die Energiewende bremst

Bis 2030 sollen jedes Jahr Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von zehn oder mehr Gigawatt zugebaut werden. So schlägt ein aktuelles Positionspapier des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) vor. Nur auf diesem Weg könne man dem verschärften Klimaschutzgesetz (Juni 2021) gerecht werden. Der Solarverband Bayern weist darauf hin, dass die Bundesregierung zur Realisierung der neuen Klimaschutzziele einige Hindernisse im Hinblick auf Solarstrom aus dem Weg räumen muss. Welche Faktoren bremsen den Ausbau und wie lassen sie sich beseitigen?

Politik in der Kritik: Deshalb stockt der Solarzubau

2021-08-16-Photovoltaikanlagen
Bild von Klaus-Uwe Gerhardt; Pixabay.com

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist der Ausbau des Solarstromnetzes auf dem Weg zu diesem Ziel ein wichtiger Schritt. Im Jahr 2019 haben mehr als 1,5 Millionen deutsche Haushalte die Potenziale von Sonnenenergie genutzt, wie ein Fachportal berichtet. Mittlerweile gibt es Solaranlagen in jeder Größe und Form. Ob für Privatpersonen oder Gewerbe und Industrie. Heutzutage kann man sogar Photovoltaik-Paneele leasen, falls man nicht viel zu investieren hat. Nichtsdestotrotz geht der Ausbau schleppender voran, als möglich wäre. Der Solarverband Bayern macht dafür die Politik verantwortlich. Um den Zubau zu beschleunigen, müsse man sich zunächst um die Beseitigung von Bremsfaktoren kümmern. Als solche erkennt der Verband

  • zu niedrig angesetzte EEG-Ziele.
  • abnehmende Vergütung und hohe Einkaufspreise.
  • unzureichendes Verteilnetz.
  • fehlende Wirtschaftlichkeit bei geringem Eigenverbrauch (vor allem im Gewerbe).
  • geringe Planungssicherheit durch Solardeckel-Debatte.

Um bis 2045 klimaneutral zu werden, sind Schätzungen zufolge Solarkraftwerke mit einer Leistung von 385 Gigawatt nötig. Aktuell liegt die Gesamtleistung der installierten Solaranlagen bei etwa 55 Gigawatt. Wie ist diese Vervielfachung zu erreichen?

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1. Erhöhung der EEG-Zubauziele

Der Solarverband Bayern spricht seit Jahren von zu niedrigen EEG-Zubauzielen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung mit eindeutigen Beschlüssen zur Energiewende erst im vergangenen Jahr für unzureichende Klimaschutzpolitik abgemahnt. Die Zubauziele hätten laut dem Beschluss im ersten Quartal des gegenwärtigen Jahres den EU-Zielen angepasst werden müssen. Noch immer ist dies nicht passiert. Experten fordern eine Vervier- bis Versechsfachung der gegenwärtigen Ausbauziele, um einen Zubau von mindestens 20 Gigawatt pro Jahr zu erreichen. Andernfalls drohe eine Ökostromlücke.

2. Modifikation der Vergütung und Einkaufspreise

In den letzten zwei Jahren ist die EEG-Vergütung für Solarstrom um fast ein Drittel gesunken. Zur selben Zeit haben sich die Einkaufspreise erhöht. Die Einnahmen von Solaranlagen sind dadurch geringer, als sie sein könnten. Die Wirtschaftlichkeit des Sektors ließe sich mit preislichen Modifikationen steigern. Das ist vor allem im Hinblick auf Dachanlagen ohne hohen Eigenverbrauch der Fall. Bundesweit sind gerade im gewerblichen Bereich viele Dachflächen wegen niedrigem Eigenbedarf ungenutzt – vor allem Lagerhallen, landwirtschaftliche Gebäude und andere Gewerbehallen.

3. Anpassung der Unzumutbarkeitsregel (EEG)

Neue Photovoltaikanlagen sind relativ klein dimensioniert. Trotzdem können viele davon nicht errichtet werden. Nach gültigem Gesetz (EEG § 8) ist bisher der Anlagenbetreiber zur Kostenübernahme im Hinblick auf einen Netzanschluss bis zum nächsten günstigen Verknüpfungspunkt verpflichtet. Durch den Ausbau der Photovoltaik wandert dieser Punkt immer weiter von einzelnen Häusern fort. Dadurch steigen die Anschlusskosten. Nach Unzumutbarkeitsregel für den Netzausbau (EEG § 12) dürfen die Netzausbaukosten höchstens ein Viertel der Gesamterrichtungskosten ausmachen. Angesichts des fallenden Photovoltaikanlagen-Preises sind die Netzausbaukosten in vielen Fällen unzulässig. Mit Anpassungen des Gesetzestextes ließen sich bundesweit mehr Anlagen errichten.

4. Schluss mit dem atmenden Solardeckel

Mit der Einführung des „atmenden Solardeckels“ haben Unternehmen bei der Entscheidung für Photovoltaikanlagen wenig Planungssicherheit. Die Grundidee der Deckelung: Solange sich der Anlagenzubau im Zielkorridor bewegt, nimmt die Förderung jeden Monat um 0,5 Prozent ab. Übersteigt der Zubau den definierten Korridor, droht mit bis zu 2,8 Prozent eine noch stärkere monatliche Absenkung. Um die Entscheidung für Solaranlagen für Betriebe attraktiver zu machen, müsste die zu erwartende Vergütungsspanne besser einschätzbar sein. Die Abschaffung des atmenden Solardeckels könnte dazu beitragen.

So lohnen Photovoltaikanlagen im Gewerbe

Trotz berechtigter Forderungen an die Politik: Ob und wie schnell die Energiewende stattfinden wird, hängt vorrangig noch immer von der Nutzungsentschädigung durch Privatverbraucher und Unternehmen ab. Gerade im gewerblichen Bereich kann Solarstrom bei angemessener Planung ungeachtet der genannten Bremsfaktoren lohnenswert sein. Wichtig ist dabei vor allem

  • die professionelle Eignungsanalyse der Dächer: Optimal sind südlich ausgerichtete Dächer mit 30-Grad-Neigung.
  • eine möglichst hohe Eigennutzung des Solarstroms. Besonders stromintensive Gewerbetätigkeiten werden am besten auf den Sonnenstand abgestimmt.
  • die Identifizierung zusätzlicher Stromnutzungsmöglichkeiten. Neben E-Tankstellen Luftwärmepumpen können beispielsweise Lüftungs-, Verdichtungs- oder Kühlanlagen über Photovoltaik-Anlagen laufen.
  • die Marketing-Einbindung der Photovoltaik-Entscheidung. Unternehmen können durch umweltfreundliche Maßnahmen wie Beiträge zur Energiewende einen wesentlichen Imagegewinn erzielen.

Zusatz-Tipp: Professionelle Planung steigert den Ertrag gewerblicher Photovoltaikanlagen. Auch hinsichtlich der besten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Solarberater sowie Amortisierung lohnen Solarberater.

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