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Mietwagenfahrer selbst für Winterbereifung verantwortlich

München (ddp.djn). Der Herbst bringt bekanntlich schwierige Straßenverhältnisse mit sich – auch für Mietwagenfahrer. Der ADAC verweist darauf, dass nicht die Vermieter, sondern die Mieter von Autos dafür verantwortlich sind, dass die zur Jahreszeit und den Straßenverhältnissen passenden Reifen aufgezogen sind.

Derzeit sollten diese gegebenenfalls für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignet sein. Kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, drohen dem Mieter hohe Kosten. Die Kaskoversicherung kann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit teilweise verweigern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Leistung wegen «Gefahrerhöhung» ablehnen und den Mieter wegen des an den Geschädigten zu zahlenden Schadenersatzes in Regress nehmen.

Der Gesetzgeber hat keine Winterreifenpflicht vorgeschrieben. Deshalb sind die Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit Winterreifen auszurüsten. Sie müssen die Reifen auch nicht kostenlos anbieten. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug mit Winterreifen benötigt wird, liegt allein beim Mieter.

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Der Mieter sollte sich deshalb bereits bei der Reservierung bestätigen lassen, dass er ein Fahrzeug mit Winterreifen wünscht. Kann der Vermieter bei der Abholung bei winterlichen Straßenverhältnissen kein solches Fahrzeug zur Verfügung stellen, ist der Mieter laut ADAC berechtigt, die Abnahme zu verweigern, da das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.

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