Aktuelle MeldungenRechtVerschiedenes

Lehrer auf Gruppenreise können Werbungskosten absetzen

ARKM.marketing
     

München. Wenn Lehrer auf Auslandsreise sind und diese Reise sowohl aus Fortbildungsveranstaltungen wie auch aus touristischen Programmpunkten besteht, ist ein Abzug von Werbungskosten für die Lehrer möglich. Das hat der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 5/07) entschieden. Das Finanzamt muss in diesem Fall prüfen, ob sich die beruflichen und die privaten Anteile der Reise objektiv voneinander abgrenzen lassen. Ist eine solche Trennung möglich, sind die Kosten für den beruflichen Anteil entsprechend anzuerkennen.

In dem Fall war eine Gymnasiallehrerin für Englisch und Religion zu einer achttägigen Fortbildungsreise für Englischlehrer nach Irland aufgebrochen und wollte die Kosten absetzen. Sie wies darauf hin, dass die Reise von der Englischlehrervereinigung angeboten und durchgeführt wurde und die Lehrerin sogar eine Dienstbefreiung erhalten hatte. Die Reise selbst lief nach einem festen Programm ab, das kulturelle Vortragsveranstaltungen und Besichtigungstermine beinhaltete, sowie einen Tagesausflug nach Belfast umfasste. Nachdem das Finanzamt die Kosten gar nicht anerkennen wollte und auch die Vorinstanz, das Finanzgericht Schleswig-Holstein, sich quergestellt hatte, muss der Fiskus jetzt prüfen, ob die Kosten der Bildungsreise als beruflich veranlasste Aufwendungen ganz oder zumindest teilweise als Werbungskosten berücksichtigt werden müssen.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.