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Kosten des Auslandsaufenthaltes für Referendare steuerlich absetzbar

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München. Wer im Ausland einen Teil seiner Referendarausbildung verbringt und dort auch neben seinen deutschen Referendareinkünften ein Gehalt bezieht, kann die Kosten des Auslandsaufenthaltes trotzdem teilweise steuerlich in Deutschland geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (AZ: I R 25/08) entschieden.

Die Kosten werden dabei im gleichen Verhältnis geteilt wie die Einkünfte im entsprechenden Zeitraum. Wer während eines Auslandsaufenthaltes in Deutschland 4000 Euro verdient und im Ausland 6000 Euro, kann 40 Prozent seiner Kosten für den Auslandsaufenthalt in Deutschland steuerlich geltend machen. Die restlichen 60 Prozent entfallen auf die Auslandseinkünfte und sind in Deutschland steuerlich unbeachtlich.

(DDP)

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