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KMU und der Fachkräftemangel: Die betriebliche Altersvorsorge als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge die dritte Option für Arbeitnehmer, wenn es um ein ausreichendes finanzielles Polster für den Ruhestand geht.

Für mittelständische Unternehmen wird sie im Zuge des Fachkräftemangels ein wichtiges Mittel, um Mitarbeiter zu finden – und dauerhaft an sich zu binden.

Vorteile für die Belegschaft

Für Angestellte ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wegen der immer geringer ausfallenden gesetzlichen Rente wichtiger denn je. Sie ermöglicht es, einen Teil des eigenen Lohns in eine Altersvorsorge umzuwandeln. Außerdem hat sie für die Belegschaft weitere Vorteile: Laut einem Beitrag auf der Website des Finanzdienstleistungsunternehmens tecis werden die aus dem Bruttoeinkommen entnommenen Beiträge staatlich gefördert, denn sie sind steuer- und zum Teil auch sozialversicherungsfrei.

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Zudem zahlen Arbeitgeber seit 2019 bei Neuverträgen einen Zuschuss, der ab 2022 auch für bereits bestehende Verträge gewährt wird. Dabei sind die Verträge in der Ansparphase vor dem staatlichen Zugriff bei Hartz-IV-Bezug geschützt. Dasselbe gilt bei anfallenden Kosten für einen Pflegefall in der Familie, so der tecis-Artikel.

Ein weiteres Plus ist die Flexibilität: Bei einem Arbeitgeberwechsel lässt sich eine bAV in der Regel beim neuen Arbeitgeber fortführen. Und: Laut tecis-Beitrag können Arbeitnehmer zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer Einmalzahlung bei Renteneintritt wählen.

Die bAV als Chance für Chefs

Beim Fachkräftemangel wird die Luft für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) immer dünner: Laut einem KfW-Fachkräftebarometer sieht ein Viertel aller Firmen seine Geschäftstätigkeit durch den Mangel an gut und sehr gut ausgebildeten Angestellten als eingeschränkt an. Dabei sind mittelständische Unternehmen öfter betroffen als größere, besonders im industriellen Bereich.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die bAV als Instrument des Employer Brandings zunehmend an Bedeutung. Wenn die Geschäftsleitung für ihre Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge ganz oder teilweise übernimmt, wird das von den Mitarbeitern und potenziellen Bewerbern positiv wahrgenommen.

Immer mehr KMU haben das verstanden und die bAV als Benefit in ihre Leistungen für die Belegschaft integriert. Gleichzeitig steigt der Anteil an Arbeitnehmern, die eine bAV-Maßnahme abschließen. Neben Flexwork und vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildungsmaßnahmen ist sie in vielen Belegschaften die beliebteste Maßnahme zur Mitarbeiterbindung geworden.

Kleinere Firmen müssen mithalten

Bei den größeren mittelständischen Unternehmen ist die betriebliche Altersvorsorge mittlerweile die Regel.
Bild: pixabay.com

Bei den größeren mittelständischen Unternehmen ist die bAV mittlerweile die Regel. Es sind oft die kleineren Betriebe, in denen diese Säule der Altersversorgung noch vernachlässigt wird. Doch gerade sie müssen in diesem Punkt nachbessern, um bei der Suche nach High Potentials nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Die kleinen Firmen haben dabei die Möglichkeit, auf bAV-Modelle mit gemischter Finanzierung zurückzugreifen. Bei diesen Konzepten wird die Investition in eine Direktversicherung oder einen anderen Durchführungsweg sowohl vom Chef als auch vom Angestellten finanziert. Alternativ gibt es Konzepte, bei denen die Betriebsrente komplett vom Arbeitgeber finanziert wird.

Der Staat hilft

Auch der Gesetzgeber hat Interesse an der zahlreichen Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge. Der Grund hierfür liegt im demografischen Wandel unserer Gesellschaft. Zukünftig müssen immer weniger Arbeitnehmer für die Renten von immer mehr Ruheständlern aufkommen, mit den damit verbundenen negativen Folgen: Beitragserhöhungen, Rentenkürzungen und ein erhöhtes Renteneintrittsalter.

Deshalb wurde im Jahr 2017 das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlassen. Ziel dieses steuer- und sozialrechtlichen Reformpakets ist eine stärkere Förderung und Verbreitung der bAV. Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde das sogenannte Sozialpartnermodell eingeführt, bei dem Unternehmen und Gewerkschaften eine Zielrente für die Arbeitnehmer vereinbaren. Mit dieser Option will der Gesetzgeber vor allem KMU bei der Umsetzung der bAV unterstützen.

Bei diesem jüngsten Durchführungsweg der bAV haften weder die Unternehmen noch die beauftragte Vorsorgeeinrichtung für die Erfüllung der vereinbarten Rente. Das soll die Anlage der eingezahlten Beiträge flexibler machen, um so mehr Rendite zu erzielen.

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