Verschiedenes

Interessengemeinschaft, Schadensersatz

ARKM.marketing
     

CS Euroreal Gemeinschaft

Lahr (ots) – Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wird aufgelöst. Die Wiedereröffnung scheiterte, da die Mittel nicht ausreichten, um alle Verkaufsaufträge der Anleger zu bedienen. Die Anleger hatten zuvor die Möglichkeit, durch die Wahl zwischen dem Verkaufen und dem Halten der Anteile des CS Euroreal die Zukunft des Fonds zu entscheiden. Da die Testöffnung misslungen ist, wurde keine Verkaufsorder bedient und der CS Euroreal wird aufgelöst. Damit wird ein weiteres Flaggschiff der Branche aufgelöst, nachdem bereits 14 Tage zuvor den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest ebenfalls nach einem Probehandelstag endgültig schließen musste.

Abwicklung wird laut einer Mitteilung der Credit Suisse vom 21.05.2012 fünf Jahre dauern. Die Abwicklung des CS Euroreal soll folgendermaßen ablaufen: Die 98 Fondsimmobilien sollen bis ins Jahr 2017 veräußert werden. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden halbjährlich an die Anleger ausgekehrt. Die Höhe dieser Ausschüttungen bemisst sich daran, wie erfolgreich das Immobilien des CS Euroreal verkauft werden können. Insgesamt verfügt der offene Immobilienfonds über Objekte im Wert von über 6 Mrd. Euro.

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problemen. Die Kanzlei Dr. Stoll Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger des CS Euroreal, für die bereits erste Schadensersatzklagen eingereicht wurden. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll gründet eine Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Je mehr Anleger sich der Interessengemeinschaft anschließen, desto effektiver können die Interessen der Anleger gebündelt werden.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105254/2256769/cs-euroreal-aufloesung-interessengemeinschaft-schadensersatz/api

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.