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Immobilienbesitzer sollten Einmalzahlungen des Arbeitgebers zur Tilgung ihres Hauskredits nutzen / Je früher, desto besser

München (ots) – In den ersten Monaten des Jahres bekommen viele Arbeitnehmer Leistungsprämien von ihrem Arbeitgeber. Immobilienbesitzer sollten prüfen, ob sie solche größeren Geldbeträge zur Sondertilgung ihres Baukredits verwenden können. „Sondertilgungen sind eine clevere Form der Geldanlage. Denn die Zinsersparnis durchs Tilgen eines bestehenden Baukredits ist meist deutlich höher als der Zinsertrag fürs Tages- oder Festgeld“, sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler für private Baufinanzierungen. Wer könne, solle die Sondertilgungsoption frühzeitig nutzen. „Damit wird der Kreditanteil sofort reduziert, der Tilgungsanteil steigt und der Darlehensnehmer wird noch schneller schuldenfrei.“

Mehr als zwei Drittel aller Kreditnehmer haben eine Sondertilgungsoption in ihrer Immobilienfinanzierung vereinbart. Ob und in welcher Höhe die Sondertilgung möglich ist, zeigt ein Blick in den Darlehensvertrag. „Wer außerplanmäßig tilgen kann und eine Sonderzahlung – etwa vom Arbeitgeber – bekommt, sollte diese Möglichkeit unbedingt wahrnehmen“, rät Goris.

Dass viele Immobilienbesitzer dazu in der Lage sind, zeigen aktuelle Studien wie z.B. die der Managementberatung Kienbaum: Drei Viertel der kaufmännischen Fachkräfte und mehr als sechzig Prozent der Ingenieure erhalten Sonderzahlungen. Im Marketing und Vertrieb ist der Anteil sogar noch höher. Variable Vergütungssysteme sind also auf dem Vormarsch. Üblicherweise werden solche Prämien in den ersten Monaten des Jahres ausgezahlt.

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Dass die Nutzung des Geldes für eine Sondertilgung sinnvoll ist, zeigt schon ein einfacher Zinsvergleich: Für einen bestehenden Baukredit zahlen Immobilienbesitzer meist vier Prozent im Jahr und mehr. Für Tages- oder Festgeld bekommen Sparer aktuell meist nicht mehr als zwei Prozent. Sie sparen also durchs Tilgen mehr Zinsen ein als sie durchs Sparen bekommen.

Außerdem hat der sogenannte Zinseszinseffekt bei der Tilgung des Kredits eine enorme Auswirkung. Michiel Goris gibt ein Beispiel: „Wer im Sommer 2008 einen Kredit über 200.000 Euro zu 5 Prozent aufgenommen hat und jetzt 10.000 Euro außerplanmäßig tilgt, hat am Ende der Zinsbindung im Jahr 2018 eine um rund 13.770 Euro niedrigere Restschuld als ohne Sondertilgung und zahlt bis dahin 3.770 Euro weniger an Zinsen.“ Die geringere Restschuld bringt auch einen großen Zeitvorteil: Bei gleichbleibendem Zinssatz ist der Eigenheimbesitzer zwei Jahre eher schuldenfrei.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt der Sondertilgung. „Je früher, desto besser“, empfiehlt Goris. In dem genannten Bespiel heißt das: Wenn der Darlehensnehmer erst im Dezember tilgt, hat er eine um 560 Euro höhere Restschuld als bei der Sondertilgung im Februar – und er ist erst einen Monat später schuldenfrei. Für alle, die den Effekt der Sondertilgung für ihre Finanzierung kalkulieren wollen, hält Interhyp im Internet unter www.interhyp.de/tilgungsrechner einen Rechner bereit.

Über die Interhyp AG: Mit einem abgeschlossenen Finanzierungsvolumen von 7,6 Milliarden Euro in 2011 ist die Interhyp AG der größte Vermittler für private Baufinanzierungen in Deutschland. Interhyp vergibt selbst keine Darlehen, sondern entwickelt aus dem Angebot von mehr als 300 Banken und Sparkassen die für den Kunden optimale Finanzierungstruktur. Die über 300 Interhyp-Berater sind Spezialisten für die private Baufinanzierung und erstellen anhand der individuellen Bedürfnisse jedes Kunden eine maßgeschneiderte Immobilienfinanzierung. In bundesweit 32 Standorten sind die Interhyp-Berater persönlich erreichbar: Aachen, Augsburg, Bayreuth, Berlin, Bielefeld, Bocholt, Bremen, Chemnitz, Dortmund, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Frankfurt, Gummersbach, Hamburg, Hannover, Ingolstadt, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kempten, Kiel, Köln, Leipzig, Limburg, Mannheim, Memmingen, München, Nürnberg, Osnabrück, Schwerin, Stuttgart und Wiesbaden.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/12620/2198126/sondertilgung-extrageld-vom-chef-clever-anlegen-immobilienbesitzer-sollten-einmalzahlungen-des/api

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