Verschiedenes

Hahn Rechtsanwälte informieren: TMW Immobilien Weltfonds setzt Rücknahme von Anteilen bis 8.02.2012 aus)

ARKM.marketing
     

Hamburg (ots) –

Bitte beachten Sie die Änderung im letzten Satz des zweiten

Absatzes.

Es folgt die korrigierte Meldung:

Der TMW Immobilien Welthandel (TMW) nimmt weiterhin keine Anteile zurück und bleibt voraussichtlich bis zum 8. Februar 2012 geschlossen. Investierte Anleger können ihre Anteile nur mit deutlichen Verlusten über den Zweitmarkt verkaufen. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) empfiehlt betroffenen Anlegern, bei Falschberatung etwaige Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank fachanwaltlich prüfen zu lassen. So ist auch auf negative Artikel aus der Wirtschaftspresse hinzuweisen. In der Regel ist dem Anleger die zu erwartende Rückvergütung aus dem Ausgabeaufschlag und den Verwaltungsgebühren verheimlicht worden. In Einzelfällen kann auch eine spätere, nicht vertretbare Halteempfehlung zu einem Schadensersatzanspruch führen. Hrp hatte bereits in Zusammenhang mit dem offenen Immobilienfonds „Morgan Stanley P2 Value“ im Januar 2010 eine erste Pilotklage gegen eine Bank beim Landgericht Berlin eingereicht. Die Kanzlei vertritt zahlreiche geschädigte Anleger bei offenen Immobilienfonds, bei denen die Rücknahme von Anteilen der Fonds ausgesetzt wurde, deren Fondsvermögen abgewertet worden ist oder die mit deutlichen Verlusten bereits abgewickelt werden.

Der TMW Immobilien Welthandel (ISIN: DE000A0DJ328) gehört mit einem Volumen von 761,354 Millionen Euro (Stand per 30. September 2010) zu den kleineren offenen Immobilienfonds in Deutschland. Er wurde erst zum 1. Juni 2005 aufgelegt. An dem Fonds haben laut Jahresbericht per 30. September 2010 zu 47,7 Prozent Dachfonds, zu 18,8 Prozent insbesondere Family Offices sowie institutionelle Anleger und nur zu 12,3 Prozent Privatanleger Anteile erworben. Am 20. Januar 2011 hat die Fondsgeschäftsführung im Rahmen einer Vertriebsinformation mitgeteilt, dass die Rücknahme von Anteilen des TMW bis zur Veräußerung der Vermögensgegenstände zu angemessenen Bedingungen, längstens jedoch bis zu einem weiteren Jahr eingestellt bleibt. Aktuell werden die Fondsanteile nur noch auf dem Zweitmarkt zu einem Kurs von 35,20 Euro (Börse Hamburg, 26.01.2011) pro Anteil gehandelt. Der Rücknahmepreis des Fonds betrug 48,10 Euro pro Anteil. Eine Rückgabe der Anteile ist zurzeit aber nicht möglich. Damit werden die investierten Anleger nach Auffassung von hrp in jedem Fall einen Verlust erleiden.

„An dem TMW Immobilien Weltfonds haben sich nach meiner Schätzung etwa 8.000 Privatanleger mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 90 Millionen Euro beteiligt“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn. „Häufig ist unerfahrenen Privatanlegern Anteile an offenen Immobilienfonds wie Festgeld verkauft worden. Wir gehen davon aus, dass sich zahlreiche Banken und Sparkassen bei Schäden von Anlegern beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds zukünftig vergleichen werden. Wichtig ist aber, dass die Schadensersatzansprüche der Anleger nicht vorher verjähren.“

Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Kanzleikontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/1755376/hahn_rechtsanwaelte_partnerschaft/api

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.