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Erbschaftsteuergesetz steht erneut auf dem Prüfstand

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Hamburg (ots) – Wie aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervorgeht, empfiehlt dieser, die derzeitige Begünstigung von Unternehmensvermögen aufzuheben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der erbschaftsteuerlichen Verschonung von unternehmerischem Vermögen geäußert und daher das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert.

Das Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass die weitgehenden Vergünstigungen bei Unternehmensnachfolgen nicht gerechtfertigt werden können und in Zukunft völlig abgeschafft werden sollten. Gleichzeitig sollten die erbschaftsteuerlichen Freibeträge reduziert werden. Als Ausgleich für die steuerliche Belastung empfiehlt der wissenschaftliche Beirat des BMF, die Steuersätze zu senken. Der erhöhten Liquiditätsbelastung könne mittels Steuerstundungsmodellen Rechnung getragen werden.

„Um auf die möglichen Konsequenzen einer Reform des Erbschaftsteuergesetztes bestmöglich vorbeireitet zu sein, macht es Sinn, die Gestaltung zur Unternehmensnachfolge baldmöglichst zum Abschluss zu bringen“ gibt Dr. Hellmut Götz, Leiter Fachbereich Unternehmensnachfolge der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu bedenken. „Wir gehen davon aus, dass sich das Ende der erbschafsteuerfreien Unternehmensnachfolgen abzeichnet und empfehlen, das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des BMF zum Anlass zu nehmen, die derzeit noch bestehenden Verschonungsregeln für unternehmerisches Vermögen auszunutzen“ so Dr. Götz.

Derzeit kann im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes wegen unternehmerisches Vermögen weitgehend privilegiert besteuert bzw. unter bestimmten engen Voraussetzungen völlig steuerfrei auf die nächste Generation oder einen Dritten übertragen werden. Sollte es im Zuge einer Reform zu den angestrebten Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes kommen, ist davon auszugehen, dass sich diese noch geltenden Privilegien für den Mittelstand deutlich verschlechtern werden.

Zur Information:

Als eine der führenden Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services sind wir ein professioneller Partner für den Unternehmenserfolg unserer Mandanten. Mit rund 1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende kapitalmarktorientierte Unternehmen.

BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen, voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit knapp 48.000 Mitarbeitern in 135 Ländern präsent. Im Jahr 2011 erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,1 Mrd. Euro.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/44014/2228129/erbschaftsteuergesetz-steht-erneut-auf-dem-pruefstand-drohende-erbschaftsteuerreform-jetzt-handeln/api

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