FinanzenVerschiedenes

Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

ARKM.marketing
     

Berlin. Grundstückseigentümer können Aufwendungen zur Überprüfung der Dichtheit der auf ihren Grundstücken befindlichen Abwasserleitungen nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Auf eine entsprechende Information der Oberfinanzdirektion Münster macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus Grund aufmerksam.

Dagegen gelten Aufwendungen, die zur Beseitigung undichter Stellen anfielen, als haushaltsnahe Handwerkerleistung und könnten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Abwasserleitungen, die auf dem eigenen Grundstück verlaufen, nach den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen auf ihre Dichtigkeit hin zu überprüfen. Ob dies durch eine sogenannte Sichtprüfung oder eine Druckprüfung zu geschehen hat und wann diese Durchsicht spätestens vorgenommen werden muss, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Das bundeseinheitliche Wasserhaushaltsgesetz enthält keinen Zeitpunkt, bis zu dem eine Überprüfung spätestens vorzunehmen ist. In einer entsprechenden DIN-Vorschrift heißt es, dass die Überprüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 zu erfolgen hat.

Haus Grund weist darauf hin, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowohl die Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen fördert.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.