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Deutsche Zweitmarkt AG befürwortet die Regulierung des Zweitmarkts für geschlossene Fonds

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Hamburg (ots) – Die Deutsche Zweitmarkt AG, Makler und Handelshaus für geschlossene Fonds, befürwortet eine Regulierung des Zweitmarkts für geschlossene Fonds. Ausschließlich Institutionen mit BaFin-Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG sollte zukünftig der Handel mit geschlossenen Fonds gestattet sein. In Folge dessen benötigen Zweitmarkt-Makler unter anderem auch eine Erlaubnis als multilaterales Handelssystem (§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 lit. b KWG). „Die bevorstehende Regulierung des Vertriebs im Erstmarkt ist zu kurz gedacht. Der Anlegerschutz darf nicht nach der Zeichnung eines Fonds enden, sondern muss sich bis zum Ende der Laufzeit oder einem Verkauf am Zweitmarkt fortsetzen“, begründen Björn Meschkat und Jan-Peter Schmidt, Vorstand der Deutschen Zweitmarkt AG, die Forderung. In einer öffentlichen Anhörung wird sich der Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch, 6. Juli 2011, mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschäftigen. Dieser sieht eine grundsätzliche Einstufung des geschlossenen Fonds als Finanzinstrument vor, allerdings ist die Behandlung des Zweitmarkts nicht eindeutig geklärt.

Zweitmarkt aktuell weitestgehend unreguliert

Aufgrund fehlender Markteintrittsbarrieren hat sich die Anzahl der Makler im Zweitmarkt in den vergangenen fünf Jahren von circa fünf auf rund 20 vervielfacht. Auch wenn 70 Prozent des Handelsvolumens – rund 3,3 Milliarden Euro in den vergangenen fünf Jahren – weiterhin bei den etablierten Maklern liegen, ist die Beratungsqualität im Zweitmarkt durch die neuen Anbieter deutlich gesunken. Meschkat: „Ein Großteil der neuen Marktteilnehmer arbeitet – entgegen der eigentlichen Funktion eines Maklers – im Auftrag einzelner Käufer. Die Folge sind Angebote unter Marktniveau, zu deren Annahme offensichtlich viele Kommanditisten stark bedrängt werden. Dies wird uns vermehrt von Anlegern berichtet.“

Regulierung minimiert oft gerügte Beratungsmängel

Die Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG zieht neben dem Nachweis der fachlichen Eignung der handelnden Personen auch die Notwendigkeit professioneller Unternehmensstrukturen nach sich. Beispielsweise für die Schaffung eines Compliance-Office, die Stellung eines Geldwäsche-Beauftragten oder auch die jährliche Prüfung nach § 36 Abs. 1 WpHG. Meschkat: „Der aus der Regulierung resultierenden Marktkonzentration werden maßgeblich die ’schwarzen Schafe‘ im Zweitmarkt zum Opfer fallen. Mit einer entsprechenden Minimierung der bisher oft gerügten Beratungsmängel. Das wäre ein wichtiger Schritt weg vom Image des grauen Kapitalmarkts.“

Pressebilder unter http://www.deutsche-zweitmarkt.de

Über die Deutsche Zweitmarkt AG

Die Deutsche Zweitmarkt AG führt seit 2006 als Makler und Handelshaus Käufer und Verkäufer von geschlossenen Fondsanteilen in allen Assetklassen zusammen. Besonderen Wert legt das Unternehmen auf eine kompetente Beratung sowie die serviceorientierte Handelsabwicklung. Mit Veröffentlichung des Deutschen Zweitmarktindex für die Assetklassen Schiff (DZX-S) und Immobilie (DZX-I), den marktübergreifenden Kursbüchern für Schiffsbeteiligungen und Immobilien sowie dem Anbieter- und Assetklassen übergreifenden Fondsrechner setzt sich die Deutsche Zweitmarkt AG für einen transparenten Zweitmarkt ein.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/73153/2072801/deutsche-zweitmarkt-ag-befuerwortet-die-regulierung-des-zweitmarkts-fuer-geschlossene-fonds/api

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