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Der Datenschutzbeauftragte

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Münster (ots) – Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für jedes Unternehmen, dabei spielt es keine Rolle, ob dort 2 oder 1.000 Mitarbeiter beschäftigt sind. Die gesetzlichen Auflagen müssen erfüllt werden. Die Konsequenzen bei Nichtbeachtung sind empfindlich: Bußgelder bis 50.000,- EUR und höher, Strafverfahren, Schadensersatz, Datenlöschung, arbeitsrechtliche Konsequenzen, usw. Aber ebenso oder schlimmer sind Imageverlust, Vertrauensverlust und der eigene finanzielle Schaden.

„Viele Firmen wissen gar nicht, das Sie einer gesetzlichen Meldepflicht Ihrer Verfahren automatisierter Verarbeitungen (Softwareeinsatz mit personenbezogenen Daten) an die Aufsichtsbehörde unterliegen, unabhängig von Ihrer Beschäftigtenzahl. Auch müssen Firmen zwingend Verträge nach §11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung abschließen , sobald externe Dienstleister Zugriff auf ihr System (z.B. IT-Systemhäuser im Rahmen der Wartung) oder ausgelagerte Tätigkeiten übernehmen (z.B. Aktenvernichtung, Versand von Werbematerial, Lohnabrechnungen, etc.),“ erklärt Ralf Bakenecker, Geschäftsführer der DSB Münster GmbH.

Hinzu kommt, das alle privatwirtschaftlichen Unternehmen (aber auch Verbände und Vereine), bei denen mehr als 9 Personen auf personenbezogene Daten zugreifen, verpflichtet sind, einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Die Umsetzung des Datenschutzes ist in vielen Betrieben häufig sehr schwierig, da der jeweilige Mitarbeiter in erster Linie seinen normalen Verpflichtungen nachkommen muss. Die Bestellung eines eigenen Mitarbeiters ist im Allgemeinen deutlich teurer und endet meist in einer Scheinbestellung sowie einem Mitarbeiter, der einem erweiterten Kündigungsschutz von 12 Monaten unterliegt. „Als externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir für den Schutz des Unternehmens vor der Verletzung von Gesetzesvorschriften.“

Ralf Bakenecker: „Wir haben den Anspruch, durch effiziente Arbeit auch Kunden mit kleinem Budget zu einem angemessenen Datenschutzniveau zu verhelfen – unser Angebot erstreckt sich von der Datenschutzberatung über die Durchführung von Audits bis hin zur Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Erfahrene Profis in den Bereichen IT-Sicherheit und IT-Notfallmanagement ergänzen das Produktportfolio auch qualitativ. “ Bei Rückfragen: Ralf Bakenecker Geschäftsführer DSB Münster GmbH Tel. 0251 / 718 79 110 E-Mail: rbakenecker@dsb-ms.de Homepage: http://www.dsb-ms.de

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/103297/2195370/dsb-muenster-der-datenschutzbeauftragte-imagewerbung-oder-lust-auf-strafe/api

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