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CS Euroreal Schadensersatz für Anleger möglich

CS Euroreal Fachanwalt

Lahr (ots) – CS Euroreal wird aufgelöst. Dies ist nun Gewissheit für die Anleger. Nach der zweijährigen Schließung des CS Euroreal war der offene Immobilienfonds dem Ansturm der Anleger nicht gewachsen. Bereits wenige Tage zuvor war der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest endgültig aufgelöst worden.

Während der bis April 2017 andauernden Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden im Halbjahresrhythmus an die Anleger ausgezahlt. Wie viel Geld die Anleger bei den Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann. Die genauen Auszahlungstermine stehen noch nicht fest.

Anleger, die eine Alternative zur langjährigen Abwicklung suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Diese wurde gegründet, um die Anleger gebündelt zu vertreten zu können gegen die Finanzlobby. Es werden bereits hunderte Anleger beraten und vertreten.

Zusätzlich können Anleger des CS Euroreal auch individuell Ansprüche wegen Falschberatung geltend machen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll Kollegen reichte bereits Schadensersatzklagen für Anleger, die in den CS Euroreal investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105254/2257262/cs-euroreal-schadensersatz-fuer-anleger-moeglich-fachanwalt-vertritt-interessengemeinschaft/api

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