Verschiedenes

CS Euroreal Schadensersatz für Anleger möglich

ARKM.marketing
     

CS Euroreal Fachanwalt

Lahr (ots) – CS Euroreal wird aufgelöst. Dies ist nun Gewissheit für die Anleger. Nach der zweijährigen Schließung des CS Euroreal war der offene Immobilienfonds dem Ansturm der Anleger nicht gewachsen. Bereits wenige Tage zuvor war der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest endgültig aufgelöst worden.

Während der bis April 2017 andauernden Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden im Halbjahresrhythmus an die Anleger ausgezahlt. Wie viel Geld die Anleger bei den Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann. Die genauen Auszahlungstermine stehen noch nicht fest.

Anleger, die eine Alternative zur langjährigen Abwicklung suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Diese wurde gegründet, um die Anleger gebündelt zu vertreten zu können gegen die Finanzlobby. Es werden bereits hunderte Anleger beraten und vertreten.

Zusätzlich können Anleger des CS Euroreal auch individuell Ansprüche wegen Falschberatung geltend machen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll Kollegen reichte bereits Schadensersatzklagen für Anleger, die in den CS Euroreal investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105254/2257262/cs-euroreal-schadensersatz-fuer-anleger-moeglich-fachanwalt-vertritt-interessengemeinschaft/api

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.