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Buchalik Brömmekamp berät: So sollten Sie sich bei Liquiditätsengpässen verhalten

Die unterschiedlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stellen unsere gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Viele Unternehmen kämpfen mit Umsatzeinbußen und Liquiditätsengpässen, im Ernstfall können die finanziellen Probleme sogar bereits erste Vorboten einer drohenden Unternehmensinsolvenz sein. Häufig lässt sich diese Gefahr allerdings durchaus abwenden. Buchalik Brömmekamp, eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung ist seit vielen Jahren darauf spezialisiert, betroffenen Unternehmen Wege aus der Krise aufzuzeigen. Wie eine solche Hilfe aussieht und was unbedingt zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen

In vielen Unternehmen konnten Überbrückungskredite und Soforthilfen sowie die Stundung von Steuerschulden oder Krankenkassenzahlungen zwar die drängendsten Liquiditätsprobleme etwas abmildern, langfristig drohen vielerorts dennoch kurz- oder mittelfristig ernste Liquiditätsengpässe, auch weil viele der gestundeten Beträge zurück gezahlt werden müssen. Häufig sind zudem die Umsätze geringer als erwartet, die laufenden Kosten bleiben hingegen auf dem ursprünglichen Niveau bestehen. Zahlungsschwierigkeiten führen vielfach dazu, dass sich auch das Verhältnis zu Kunden und Lieferanten spürbar verschlechtert. Zudem leidet die Bonität und das betroffene Unternehmen sieht sich auch bei Verhandlungen mit der Bank in einer deutlich schlechteren Verhandlungsposition.

Für die Corona-Kredite stellt die KfW-Bank zwar eine mindestens 80 prozentige Haftungsfreistellung, allerdings gilt auch in der Corona-Krise das Hausbankprinzip. Selbst eine Beteiligung von 10% oder 20% erscheint vielen Hausbanken als zu hohes Risiko, teilweise zweifeln Kreditinstitute sogar die durchaus realistischen Sanierungsaussichten an und lehnen die Kreditanfrage ab. Es kann durchaus vorkommen, dass sich ein Liquiditätsengpass auch bei der Beantragung von Corona-Krediten als unüberwindbares Hindernis erweist.

Möglichkeit eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens prüfen

In dieser unsicheren Situation sind eine genaue Liquiditätsplanung sowie eine Fokussierung auf die Zukunft eines Unternehmens wichtige Faktoren, um die Liquiditätslücke zu schließen und Arbeitsplätze zu erhalten. Es ist in dieser Phase sinnvoll, rechtzeitig die Möglichkeiten eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens zu prüfen. Dieses Verfahren kann mit – aber auch ohne – Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchgeführt werden. Auch die Eigenverwaltung kann ein Weg sein, um Sanierungschancen zu nutzen.

Umfassende Beratung bei Unternehmenskrisen

Bei Liquiditätsengpässen ist schnelles Handeln gefragt. In der Krise gilt es, zügig zu reagieren und passende Lösungen zu entwickeln. Dabei ist die Unterstützung durch versierte Rechtsberater unverzichtbar, um einen klaren Überblick über die finanzielle Situation aber auch über die persönlichen Haftungsrisiken der Handelnden zu erhalten und um einen individuellen Rettungsplan zu erstellen. Dabei ist die Auswahl einer geeigneten – auf Beratung und Sanierung von Unternehmen – spezialisierten Rechtsanwaltsgesellschaft von herausragender Bedeutung. Bei einer Unternehmenskrise stellen diese Experten ihr umfassendes Know-how in den Dienst des Kunden und legen den Fokus dabei klar auf Restrukturierung und Ertragssteigerung. Dabei bleibt es immer Ziel, das Unternehmen dem bisherigen Gesellschafter zu erhalten.

Foto: Adobe/ domoskanonos

Gute Sanierungschancen dank Eigenverwaltungsverfahren

Im Jahr 2012 brachte der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eine neue Variante des Insolvenzverfahrens auf den Weg. Nach den Vorgaben der §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung (InsO) bietet sich Unternehmen seither die Möglichkeit, die Selbstverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters durchzuführen. Der Unternehmer bzw. Geschäftsführer gibt die Kontrolle nicht an einen Insolvenzverwalter ab und bleibt somit auch nach Einführung des Verfahrens verfügungs- und verwaltungsberechtigt. Das Gericht bestellt zur Missbrauchskontrolle lediglich einen Sachwalter.

Buchalik Brömmekamp:
Im Gegensatz zur klassischen Insolvenz bleibt im Eigenverwaltungsverfahren die bisherige Gesellschafterstruktur erhalten.

Frühzeitiges Erkennen und schnelles Handeln sind entscheidend!

Wenn es in einem Unternehmen zu Liquiditätsengpässen kommt, verfallen viele Unternehmer zunächst in eine Art Schockstarre. In dieser Situation zählt jedoch jeder Tag. Um den Wegfall von Arbeitsplätzen oder gar eine drohende Unternehmensinsolvenz abzuwenden, ist schnelles Handeln wichtig.
Die Problemlösung gehört in diesem Fall in die Hand von Experten, damit schnell und mit umfassendem Know-how ein individueller Rettungsplan den Weg aus der Krise ebnen kann. Ein erfahrener Berater befasst sich eingehend mit den finanziellen Rahmenbedingungen und schätzt auf Basis der vorliegenden Informationen die Sanierungschancen ein. Mit dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gibt der Gesetzgeber betroffenen Unternehmen ein wichtiges Instrument an die Hand, um mit der Unterstützung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Liquiditätsengpässe weitgehend in Eigenregie überwinden zu können.

Fazit: Keine Angst vor einer Insolvenz in Eigenverwaltung

Bei diesem Verfahren bieten sich für Unternehmen gute Sanierungschancen und eine einzigartige Möglichkeit, Arbeitsplätze zu erhalten und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Dabei sollte die – oft vorhandene – Scheu vor der Auseinandersetzung mit dem Thema Insolvenz überwunden werden. Aus mangelnder Kenntnis über die Rahmenbedingungen des Eigenverwaltungsverfahrens schrecken viele Betroffene zurück und lassen diese Chance leider ungenutzt verstreichen. Es werden lieber die Augen vor der Realität verschlossen und solange zugewartet, bis nur noch eine Liquidation in der Insolvenz möglich ist. Meist kommt es dann auch zu Haftungsinanspruchnahmen der Geschäftsführung und manchmal sogar des Gesellschafters durch den Insolvenzverwalter. Im Extremfall verliert der Geschäftsführer oder Gesellschafter nicht nur das Unternehmen, sondern setzt auch seine wirtschaftliche Existenz aufs Spiel.
Dies zeigt, wie wichtig es ist, bei Liquiditätsengpässen frühzeitig – und bevor es zu spät ist – die professionelle Unterstützung der erfahrenen Rechtsanwälte von Buchalik Brömmekamp für Sanierungen in Anspruch zu nehmen.

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