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Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Hamburg (ots) – Ab dem 1. Januar 2012 müssen Logistik-Unternehmen in der Lage sein, verbrauchsteuerpflichtige Güter, wie Branntwein oder Tabakwaren, auch bei nationalen Transporten elektronisch beim Zoll anzumelden. Die Umstellung auf das neue Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS gemäß EU-Richtlinie ist aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Noch besteht großer Nachholbedarf bei vielen Unternehmen, das ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von NIELSEN+PARTNER. Versäumnisse können sich die Unternehmen jedoch nicht leisten, denn der Gesetzgeber verlangt horrende Steuergelder für nicht angemeldete Güter.

Es sind vor allem innerhalb Deutschlands tätige Betriebe, die das Fristende berücksichtigen müssen. Größere Logistik-Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung international befördern, mussten sich bereits zu Jahresbeginn auf das EMCS-Verfahren umstellen. So sah es der Zeitplan der Zollverwaltung vor.

Gerade für Unternehmen, die sich auf nationale Transporte beschränken, könnte sich die enge Zeitplanung für die Umstellung auf das EMCS-Verfahren jedoch zu einem Problem entwickeln. Zum einen besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiterschulung zu kurz kommt. Zum anderen könnte die technische Umsetzung nicht fristgerecht abgeschlossen werden. „Wir rechnen mit massenhaften Anfragen bei den externen IT-Dienstleistern, die mit den elektronischen Anmeldung betraut werden“, so Rolf Rehtmeyer von NIELSEN + PARTNER. „Es besteht das Risiko, dass die Dienstleister nicht alle Anfragen der Unternehmen fristgerecht bearbeiten können.“

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Mit der Kulanz der Behörden sollten die Logistik-Unternehmen nicht rechnen, wenn sie die Frist nicht einhalten. Zwar waren die Verwaltungen in den vergangenen Monaten selbst noch nicht auf das neue System eingestellt, aber nun haben sie ihre Umstrukturierungen vollendet und sind bereit, die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung mit dem EMCS-Verfahren zu kontrollieren. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Verbrauchssteuer sofort fällig, wenn die Waren dem steuerfreien Verfahren entzogen werden – bei einem Tanksattelzug kann das auch schon mal ein Betrag von über 20.000 Euro sein. Handelt es sich bei den Waren um Zigaretten, kann sich diese Summe noch vervielfachen“, so Rolf Rehtmeyer.

Neben den externen IT-Dienstleistern können die Logistiker noch auf weitere Möglichkeiten zugreifen, um ihre Waren elektronisch anzumelden. Zum Beispiel stellt die Zollverwaltung eine Webanwendung zur Verfügung oder das jeweilige Unternehmen integriert das ECMS-Verfahren vollständig im eigenen IT-System. „Beide Möglichkeiten eignen sich jedoch nur bedingt für die Unternehmen. Die EMCS-Anwendung über das Internet lohnt sich nur für solche Firmen, die gelegentlich verbrauchsteuerpflichtige Waren transportieren. Viele Daten müssen hier doppelt erfasst werden. So schleichen sich viele Fehler ein“, sagt Rolf Rehtmeyer. Ein voll integriertes System rechnet sich wiederum nur für Unternehmen ab einer bestimmten Größe, da die Kosten sehr hoch sind. Bei internationalen Konzernen können sie bis zu 500.000 Euro betragen. Ist das Unternehmen jedoch einmal auf das EMCS-Verfahren eingestellt, wird es künftig viel Zeit und Aufwand sparen. Über NIELSEN+PARTNER Die NIELSEN+PARTNER Unternehmensberater GmbH ist eines der führenden IT-Consultingunternehmen für das Transport- und Logistikmanagement. Die Firma berät seit mehr als fünfzehn Jahren internationale Kunden bei der Entwicklung, Implementierung und Optimierung von IT-Lösungen im Zoll- und Abgabenumfeld. Beratungsschwerpunkt ist die elektronische Übertragung von Geschäftsdaten an Zollbehörden und Dienstleister (EDI). Beratung und technische Unterstützung für Zollverarbeitung, Frachtverfolgung und Dokumentation gehören außerdem zum Serviceangebot. Insgesamt hat das Unternehmen zurzeit 50 Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr erzielte NIELSEN+PARTNER einen Gesamtumsatz in Höhe von 5,8 Millionen Euro. Internet: www.nundp.com

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/56043/2080531/befoerderung-von-verbrauchsteuerpflichtigen-waren-elektronisches-anmeldeverfahren-logistik/api

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