Verschiedenes

BaFin bewilligt Antrag der eROCKIT GmbH

ARKM.marketing
     

Berlin (ots) – Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigt den Antrag der eROCKIT GmbH, Genussrechte anzubieten. Anleger ab einhundert Euro Investition erhalten 5,1% jährliche Zinsen – bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren.

Stefan Gulas, Erfinder und Geschäftsführer der eROCKIT GmbH: „Seit 2005 sind mein Team und ich Pioniere der E-Mobility-Branche. Das eROCKIT bedient dieses wachsende Marktsegment bestens – ähnlich wie Pioniere in anderen Industrien das demonstrieren. Die aktuelle Nachfrage aus China deutet auf weiteres Wachstum unseres Unternehmens hin. Dank der Bewilligung der BaFin können wir unsere Produktion und Expansion sichern. Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sein wollen.“

Initiator des Finanzierungsmodells und Handlungsbevollmächtigter Andy j. zur Wehme ergänzt:“Genussrechte sind sowohl für Kleinanleger als auch für größere Anleger interessant: Sie sind Vermögensrechte, ohne den Genussrechtsinhaber in die Haftung des Unternehmens zu setzen, da das Haftungsrisiko von Genussrechtsinhabern auf ihre gezeichnete Einlage begrenzt ist. Jeder Genussrechtsinhaber erzielt die Einkünfte aus Kapitalvermögen und kann die entsprechenden Sparerfreibeträge nutzen.“

Die Genussrechte sind ab sofort direkt über die eROCKIT GmbH als Emittent erwerbbar. So fallen keine Aufgelder an. Weitere Informationen unter:

http://www.erockit.net/GENUSSRECHTE.aspx oder genussrecht@erockit.net .

eROCKIT ist ein Human Hybrid der ErockIT GmbH. Das eROCKIT bietet eine neue Dimension der modernen, urbanen und nachhaltigen Mobilität. Das Prinzip des eROCKIT kombiniert die Bedienung eines Fahrrades mit der Leistung eines Motorrades. Die Multiplikation der eigenen Muskelkraft durch einen Elektromotor garantieren Fahrspaß und dabei schnelle sowie sichere urbane Mobilität ohne Abgase und Lärm für eine saubere Umwelt.

eROCKIT ist ein eingetragenes Warenzeichen der ErockIT GmbH. Human Hybrid ist ein eingetragenes Warenzeichen der ErockIT GmbH.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/104918/2229089/bafin-bewilligt-antrag-der-erockit-gmbh/api

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.