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Arbeitszeiterfassung – neue Gesetzeslage begründet Handlungsbedarf

Der Europäische Gerichtshof hat neue Vorgaben für bestehende und zukünftige Arbeitsverhältnisse geschaffen. Ab sofort zählt die Arbeitszeiterfassung zu den Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch was bedeutet die neue Gesetzeslage konkret für Unternehmen?

Fakten zur Arbeitszeiterfassung im Überblick

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bestimmt, dass Unternehmen von nun an die Arbeitszeit der Mitarbeiter genauestens erfassen müssen. Neben der regulären Arbeitszeit müssen auch alle Überstunden aufgeführt werden. Ziel der Neuregelung ist es, die Arbeitnehmerrechte zu stärken. Schließlich kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber die tatsächliche Arbeitszeit, die geleistet wurde, besser nachweisen.

Arbeitszeiterfassung – worauf muss nun geachtet werden?

Foto: pixabay.com

Die Neuregelungen in Sachen Arbeitszeiterfassung scheint für deutsche Unternehmen, eigentlich keine große Umstellung zu bedeuten. Schließlich wird in unserem Land die Arbeitszeit bereits regulär erfasst, zumindest in der Theorie. In der Praxis erfasst jedoch nur jeder fünfte Arbeitnehmer seine tägliche Arbeitszeit. Für Unternehmen ist es nun an der Zeit, sich mit der korrekten Arbeitszeiterfassung für jeden einzelnen Mitarbeiter zu beschäftigen. Wenn bisher noch kein entsprechendes System, mit dem die Mitarbeiter ihre Arbeitsstunden exakt dokumentieren können, etabliert ist, muss schnellstens nachgerüstet werden, um den gesetzlichen Vorgaben nachkommen zu können. Ansonsten riskieren Arbeitgeber Ärger, der auf Arbeitszeitverstößen basiert. Dem Europäischen Gerichtshof ist die Art, in der die Stunden der Mitarbeiter aufgezeichnet werden, relativ egal. So kann entweder eine klassische Arbeitszeiterfassung auf Papier oder ein digitales System eingesetzt werden. Der Gerichtshof setzt lediglich voraus, dass das System “verlässlich, objektiv und zugänglich” sein muss. Mit diesem Buzzer für die Zeiterfassung erhalten Unternehmer und Mitarbeiter die passende Lösung.

Arbeitszeiterfassung – ein wichtiges Mittel für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt

Es kann nicht schaden, wenn Unternehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Anlass nehmen, ein möglichst gut funktionierendes Arbeitszeiterfassungs-System zu etablieren. Dabei geht es nicht ausschließlich um die Rechte der Mitarbeiter, sondern auch um mehr Effizienz und Produktivität im Unternehmen. Je besser Aufgaben im Unternehmen zeitlich kalkuliert werden können, desto effektiver kann die Arbeitszeit der Mitarbeiter genutzt werden. Daher ist es auch im Sinne der Arbeitgeber, sich um eine korrekte Arbeitszeiterfassung zu kümmern.

Mittel und Wege für die Arbeitszeiterfassung

Die Form der Arbeitszeiterfassung ist bisher nicht gesetzlich festgeschrieben. Da nicht jeder Arbeitsplatz dem anderen gleicht, können dementsprechend unterschiedliche Wege für die Dokumentation der Arbeitszeiten gegangen werden. Dabei können unterschiedliche Hilfsmittel eingesetzt werden. Zudem gibt es auch Unterschiede darin, wer die Aufzeichnungen vornimmt oder die Zeiterfassung vielleicht sogar völlig automatisch abläuft.

Arbeitszeiterfassung durch einfache Niederschrift

In vielen Unternehmen wird immer noch schriftlich festgehalten, welcher Mitarbeiter wann gekommen und wann gegangen ist. In diesen Fällen ist ein Formular die simpelste Variante, mit der die Arbeitszeit handschriftlich erfasst werden kann. Die Dokumentation der Personalzeiterfassung ist nicht genormt, auch wenn die Pflicht zur Erfassung gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist einzig wichtig, dass die entsprechenden Arbeitszeiten entsprechend aufgezeichnet und die Dokumente für vorgeschriebene zwei Jahre aufbewahrt werden. Mit dieser relativ einfachen Art der Zeiterfassung wird ein kulanter Umgang mit Gleitzeit und Stunden möglich. Wenn ein Unternehmen auf das Modell der Arbeitszeit auf Vertrauen setzt, ergibt sich ein entscheidender Vorteil.

Stempeluhren gehören der Vergangenheit an

Die altbekannte Stempeluhr, die man noch aus alten Filmen kennt, ist zwar ein Relikt aus vergangenen Tagen. Doch gibt es digitalisierte Versionen, die auch heute ihre Einsatzberechtigung haben. Häufig erfolgt die Arbeitszeiterfassung in Betrieben durch elektronische Dateneingabe und Datengenerierung. Selbst mit Hilfe von Smartphone und Smartwatch lassen sich Arbeitszeiten digital erfassen. In den meisten Betrieben wird die Zeiterfassung über ein Gerät, das dem Grundprinzip der Stempeluhr ähnelt. Zum Beginn und am Ende der Arbeitsschicht muss das Gerät passiert und betätigt werden. Einzig werden die entsprechenden Zeiten nicht mehr wie damals auf einer Stempelkarte, sondern auf digitale Art nachgewiesen. Mit der Anschaffung eines solchen Systems wird dann nicht nur das Gerät selbst erworben, sondern auch eine Lizenz für ein entsprechendes Computerprogramm, mit dessen Hilfe die Daten am PC verarbeitet, verwaltet und eingesehen werden können.

Fazit

Jedes Unternehmen ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu verpflichtet worden, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter exakt zu dokumentieren. Auf welchem Weg dies geschieht, liegt bisher noch im Ermessen des Unternehmens. Unternehmer und Mitarbeiter sollten die Arbeitszeiterfassung jedoch nicht nur als gesetzliche Notwendigkeit sehen, sondern auch als Chance für einen effektiveren, produktiveren Umgang mit der Arbeitszeit. So bietet eine korrekte Erfassung der Arbeitszeiten sowohl für den Unternehmer als auch für den Mitarbeiter Vorteile, da eventuelle Mehrstunden nicht mehr unter den Tisch fallen können.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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