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AppleCare weiter in der Kritik

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Hamburg (ots) – Wirbel um die Garantie-Erweiterung: Apple weist nicht ausreichend auf Gewährleistung hin / COMPUTER BILD gibt Tipps

Damit die Freude über ein neues Apple-Gerät möglichst lange währt, schließen viele Kunden beim Kauf den AppleCare Protection Plan ab. Damit erhält man ab Kaufdatum bis zu zwei Jahre Service und Support für iPhone, iPad und iPod sowie bis zu drei Jahre bei Macs und Displays. Allerdings deckt diese Zusatzgarantie nicht alle Schadensfälle ab. Zudem zahlt der Kunde für Leistungen, die ihm durch die gesetzliche Gewährleistung ohnehin zustehen. EU und Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge. Die Fachzeitschrift COMPUTER BILD klärt auf (Heft 23/2012, ab Samstag am Kiosk).

Ein Praxis-Beispiel: Beim Kauf eines iMacs im Apple-Shop hatte sich ein Kunde die 179 Euro für die Garantie-Erweiterung AppleCare Protection Plan gespart. Als die einjährige Hersteller-Garantie – eine freiwillige Leistung – abgelaufen war, zeigten sich Schlieren im Display des 27-Zöllers. Im Internet las der Kunde, dass es sich um einen Konstruktionsfehler handelt, und wollte Gewährleistung geltend machen. Denn jeder Händler ist per Gesetz dazu verpflichtet, bei gelieferten Waren 24 Monate ab Kaufdatum Mängel nachzubessern. Ab dem siebten Monat muss der Käufer nachweisen, dass er den Fehler nicht verursacht hat. Allerdings lehnte Apple eine kostenlose Reparatur mit der Begründung ab, dass nur mit AppleCare der Schaden abgedeckt gewesen wäre. Leider kein Einzelfall: Das Unternehmen besteht nach Ablauf des Garantiejahres häufig darauf, dass der Fehler vom Kunden verursacht wurde. Kann der Kunde nicht das Gegenteil beweisen, bietet Apple keine Gewährleistung.

Dagegen regt sich jedoch Widerstand: Eine EU-Justizkommissarin forderte die Mitgliedsstaaten auf, gegen die unlauteren Werbepraktiken von Apple im Zusammenhang mit der Care Protection vorzugehen. Ihrer Meinung nach informiert Apple nicht korrekt über die kostenlose Gewährleistung. Und der Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) mahnte Apple im März sogar ab. Der IT-Riese reagierte und veröffentlichte im Kleingedruckten einen Link zu einer Tabelle, in der EU-Gewährleistungsansprüche, Garantie und Garantie-Erweiterung gegenübergestellt sind. Nicht genug für den Bundesverband, der ein weiteres Verfahren prüft. COMPUTER BILD rät Kunden deshalb im Streitfall, auf ihr gesetzliches Recht auf Gewährleistung zu pochen.

Tests, Nachrichten und Ratgeber zum Apple iPhone: www.computerbild.de/cb-Special-Apple-iPhone-4421397.html

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/51005/2346533/applecare-weiter-in-der-kritik/api

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