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Vereinfachungen in der Zoll- und Steuerabwicklung

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Herrenberg – Das vollautomatisierte „Zollverfahren 42″, wie bei der LGI Logistics Group International GmbH durchgeführt, ermöglicht an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr (24/7), eine vereinfachte Zollabfertigung von Importen. Hierdurch haben importierende Unternehmen einen Vorteil, wenn sie die Waren direkt im Anschluss an die Einfuhr in ein EU-Mitgliedsland weiterliefern. Der Import dieser Waren ist, unter bestimmten Voraussetzungen, von der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Den Standortvorteil, den bisher vor allem nur die Niederlande vorweisen konnte, kann nun auch in Deutschland abgebildet werden.

Die von der LGI umgesetzte, vollautomatisierte Importabfertigung, hat im Vergleich zum herkömmlichen „Normalverfahren“ den Vorteil, dass vor allem die Durchlaufzeiten der Einfuhrabfertigung deutlich verringert werden. Durch das automatisierte Verfahren spart das einführende Unternehmen also nicht nur die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer sondern auch sehr viel Zeit und damit weitere Kosten. Nach Informationen der LGI ist es in Deutschland einmalig, dass ein Logistikdienstleister im Rahmen seiner Zoll-Services, dieses vollautomatisierte Zollverfahren 42 realisiert hat.

Die für das Zollverfahren 42 notwendigen Daten, werden von der LGI aus unterschiedlichen Quellen vollautomatisch zusammengestellt und via Standleitung online an die Zollverwaltung gemeldet. Die Zollfreigabe erfolgt unmittelbar nach der Rückmeldung der Zollverwaltung. Dies schafft mehr Flexibilität, spart Wartezeiten bedingt durch die begrenzten Öffnungszeiten der Zollverwaltung und reduziert Aufwände, die durch die Beschauung der Waren bei der Zollverwaltung entstehen würden. Logistikabläufe werden nicht mehr durch vermeidbare Wartezeiten unterbrochen. Letztendlich können hohe Volumina nur so zuverlässig undschnell zollrechtlich abgefertigt werden. Der interessanteste Vorteil aber liegt darin, dass zusätzlich zu der beschleunigten Zollabfertigung die Einfuhrumsatzsteuer bei diesem Verfahren entfällt.
„Mit unseren erstklassig aufeinander abgestimmten Logistikabläufen und einer sehr guten und vollautomatisch aufbereiteten Datenqualität konnte die LGI die Zollverwaltung davon überzeugen, dass die lückenlosen und durchgängig nachvollziehbaren Einfuhranmeldungen der LGI für das Zollverfahren 42 ausreichend sind“, sagt Joachim Köcher, Leiter Zoll- und Außenhandel. „Unsere schnellere Abfertigung bietet unseren Kunden Kosten- und Zeitersparnis und damit im Markt einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil.

Quelle: LGI

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