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Jahres-Check Betriebssicherheit: Worauf müssen Unternehmer achten?

Hamburg – Ob Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Elektrosicherheit oder Datenschutz – betriebliche Prävention geht jedes Unternehmen an. Denn zum einen ist sie gesetzlich vorgeschrieben und zum anderen ist sie wirtschaftlich sinnvoll. Der Jahresbeginn ist ein guter Zeitpunkt, um notwendige Maßnahmen zu planen und sich einen Überblick über die anstehenden Prüfungen und Unterweisungen zu verschaffen. Die WENZA EWIV hat eine Checkliste erstellt, die Unternehmen bei ihrer Planung hilft.

Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin

  • Ändern sich grundsätzliche Arbeitsabläufe?
  • Müssen die Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkataster angepasst werden?
  • Wann soll die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter erfolgen?
  • Wann finden die Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses inklusive der Betriebsbegehungen statt?
  • Gibt es arbeitsmedizinischen Handlungsbedarf – zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft oder Rentenanträgen?
  • Welche Vorsorge-Untersuchungen stehen für die Mitarbeiter an?
    Quelle: Jens Schierenbeck / WENZA EWIV
    Quelle: Jens Schierenbeck / WENZA EWIV

Brandschutz und Elektrosicherheit

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  • Wann sollen die Brandschutzeinrichtungen begutachtet werden?
  • Sind die Feuerlöscher ausreichend gewartet?
  • Sind die Tore, Leitern, Tritte oder andere technische Einrichtungen zu prüfen?
  • Stehen in diesem Jahr Elektro-Check-ups an?

Qualifizierung und Weiterbildung

  • Müssen wir Ersthelfer ausbilden lassen? Und wenn ja: wie viele?
  • Sind Sicherheitsbeauftragte einzuweisen?
  • Brauchen die Brandschutzhelfer eine Nachqualifikation oder müssen wir neue ausbilden?

Datenschutz

  • Ist die Anschaffung von neuen PCs oder neuer EDV geplant?
  • Werden sich wichtige Arbeitsabläufe verändern?
  • Wann soll in diesem Jahr die Datenschutz-Unterweisung der Mitarbeiter stattfinden?

„Wer als Unternehmer diese Fragen im Blick behält und daraus die richtigen Maßnahmen ableitet, tut viel für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und des Betriebes“ erklärt Kent Schwirz, Vorstand der WENZA EWIV. „Zum einen erfüllt er damit die gesetzlichen Anforderungen. Zum anderen tut er sich selbst einen Gefallen. Denn betriebliche Sicherheit ist keine Schikane. Sie erhält die Leistungskraft der Mitarbeiter und schützt Sachwerte sowie geistiges Eigentum.“

Quelle: WENZA EWIV

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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