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Prof. Dr. Liane Wörner in die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen

Die Konstanzer Rechtswissenschaftlerin Liane Wörner wurde in die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Sie ist damit eine der 18 Experten, die im Auftrag der Bundesregierung die bisherige Regelung zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaft prüfen sollen. Die Kommission wurde zum 31. März 2023 gemeinsam von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann einberufen. Die wissenschaftliche Expertengruppe soll in zwei Arbeitsgruppen jeweils unvoreingenommen, ohne inhaltliche Vorgaben und ergebnisoffen arbeiten, betonen die drei Bundesminister. Die interdisziplinäre Kommission umfasst Experten aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften.

Arbeitsgruppe: Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch

In ihrer konstituierenden Sitzung bestimmten die Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 (Themenbereich Schwangerschaftsabbruch) Liane Wörner zur wissenschaftlichen Koordinatorin. Die Arbeitsgruppe prüft Möglichkeiten der Regulierungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches.

Nach der geltenden Rechtslage in Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar, mit festgelegten Ausnahmen (nach der sogenannten Beratungsregel befristet bis zur zwölften Woche, aus medizinisch-sozialen Gründen oder in Folge eines Sexualdelikts). Die gegenwärtige Regelung stand zuletzt auch öffentlich in der Kritik: Betroffene Frauen und Ärzte würden kriminalisiert und stigmatisiert.

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Im Zuge der Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche 2022 wurde öffentlich Kritik an einer übermäßigen Einschränkung der Rechte auf reproduktive Selbstbestimmung geäußert: Die geltende Beratungspflicht erzeuge in Kombination mit der Frist von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche einen enormen Zeitdruck und werde von vielen betroffenen Frauen als „Beratungsmarathon“ erlebt. Nicht zuletzt leide die Gesundheit von Frauen durch Wartezeit und Beratungspflicht, weil sich Abbrüche dadurch verzögern. Auch wegen strafrechtlicher Risiken und Auflagen nehmen immer weniger Ärzte am Verfahren teil. „Fraglich ist damit, ob die aktuellen Regelungen die Situation betroffener Frauen gesamtheitlich in den Blick nehmen und ob, auch unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte, Neuregelungen des Schwangerschaftskonflikts möglich sind und in welchem Rahmen“, schildert Liane Wörner.

Eine zweite Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission befasst sich mit Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft. Eine gemeinsame Stellungnahme der beiden Arbeitsgruppen soll binnen Jahresfrist den Ministerien vorgelegt werden.

Zur Person

Liane Wörner ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz. Seit Oktober 2022 ist sie Direktorin des Zentrums für Human | Data | Society an der Universität Konstanz. In ihrer Forschung untersucht Liane Wörner das Straf- und Strafprozessrecht aus europäischer und internationaler Perspektive, vergleicht einzelne Strafrechtsordnungen und wirft Fragen der Weiterentwicklung des Strafrechts auf. Ein besonderer Fokus gilt dabei der (Neu-)Regelung des Lebensschutzes vorgeburtlich, am Anfang und am Ende des Lebens, sowie den rechtlichen Aspekten der Digitalisierung.

Quelle: Universität Konstanz

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Mittelstand-Nachrichten und schreibt über innovative Produkte und die Macher im deutschsprachigen Mittelstand. Für Fragen und Anregungen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
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