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Mittelstandsverbund fordert Nachteilsausgleich

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Berlin – Seit Ende November warten zahlreiche vom Lockdown direkt oder indirekt betroffene Unternehmen dringend auf die angekündigte Überbrückungshilfe III. Sobald die Gelder fließen, wird trotz der bereits erfolgten vielfältigen Nachbesserungen eine Gerechtigkeitslücke spürbar werden, die Personengesellschaften trifft. Denn der Einsatz von entscheidenden Produktionsfaktoren in Unternehmen, nämlich Personal und Gebäude, wird in einer Personengesellschaft anders als z.B. in einer GmbH nicht als Mietzahlung oder in Form eines Geschäftsführergehalts als Fixkosten ausgewiesen. Stattdessen werden die Arbeitskraft des Inhabers sowie die Kosten für eine geschäftlich genutzte eigene Immobilie aus den Erträgen des Unternehmens finanziert. Solange das Unternehmen Gewinne macht, ist dies konsequent und unkritisch, auch übliche Schwankungen werden durch Rücklagen oder Sparmaßnahmen aufgefangen. In einer dramatischen Krise jedoch, in denen die unternehmerische Tätigkeit über Monate unmöglich gemacht wird, ist das Eigenkapital über die Durststrecke der letzten Monate verbraucht.

Um den Einzelunternehmer nicht schlechter zu stellen als eine GmbH, müssen seine wirtschaftlichen Aufwendungen vergleichbar erfasst und gefördert werden. DER MITTELSTANDSVERBUND schlägt deshalb vor, eine kalkulatorische Miete und einen angemessenen fiktiven Unternehmerlohn als Fixkosten in dem Förderprogramm anzuerkennen.

Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, erklärt hierzu: „Die Förderpolitik bringt gerade die große Zahl der Personengesellschaften in existenzielle Bedrängnis. Hier herrscht eine Schieflage bei den Förderbedingungen, die es gerade zu rücken gilt. Die zuständigen Bundesministerien sind aufgerufen, diese Probleme noch einmal in den Blick zu nehmen. Von ebensolcher Bedeutung ist jetzt aber auch das Tempo, mit denen die Mittel nun bei den Unternehmen ankommen. Jeder Tag Verzögerung kostet Existenzen.“

Quelle: DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.

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