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Berlin – einziges Bundesland ohne Rauchmelderpflicht

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Berlin – Nach der Ende April beschlossenen Gesetzesänderung in Brandenburg ist Berlin das letzte Bundesland, in dem noch keine Rauchmelderpflicht herrscht. Vor dem Hintergrund der zuletzt stark gestiegenen Zahl von Brandtoten in Berlin und anlässlich des Rauchmeldertages am 13. Mai fordert die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ die Politik jetzt erneut auf, die Rauchmelderpflicht auch in Berlin endlich gesetzlich zu verankern.

„Bisher haben wir von der Politik nichts als Lippenbekenntnisse zur längst überfälligen Rauchmelderpflicht in Berlin“, meint Christian Rudolph, Vorstand bei „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Für die Parteien wäre jetzt der optimale Zeitpunkt, die Rauchmelderpflicht in ihre Wahlprogramme zu integrieren.“ Die 18. Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin findet am 18. September dieses Jahres statt.

Steigende Zahl der Brandtoten

Aktuelle Daten belegen die Dringlichkeit des Gesetzes: Allein im Jahr 2015 ist die Zahl der Brandtoten in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um 22 Prozent von 27 auf 33 Brandtote gestiegen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können. Hier ist ganz klar die Politik gefordert“, sagt Rudolph. Dabei ist das Thema Rauchmelderpflicht in Berlin nicht neu: Ab diesem Jahr sollte der Einbau von Rauchmeldern eigentlich verpflichtend sein. Bis heute hat der Berliner Senat jedoch das Gesetz noch nicht einmal als Entwurf vorgelegt.

Vorbild Brandenburg

Anders in Brandenburg: Hier wurde am 28. April dieses Jahres das Gesetz zur Novellierung der Bauordnung im Brandenburger Landtag verabschiedet. Demnach sind in Brandenburg bestehende Wohnungen bis Ende 2020 mit Rauchmeldern auszustatten. Verantwortlich für Installation und Wartung ist der Eigentümer. Der Berliner Senat hatte seinerseits bereits im April 2014 mitgeteilt, dass er sich zu den Änderungen der Landesbauordnung mit dem Land Brandenburg abgestimmt hat, u.a. über die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern – auch für den Wohnungsbestand. Dazu hatte der Berliner Senat für die geplante Gesetzesbestimmung auch bereits einen Wortlaut abgestimmt – der inhaltlich der jetzt nur in Brandenburg verabschiedeten Gesetzesformulierung entspricht. Berlin hingegen schweigt.

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

Immer mehr Bundesländer übernehmen Verantwortung und entscheiden sich zum Schutz ihrer Bürger für eine Rauchmelderpflicht. Mittlerweile gibt es Gesetze in 15 Bundesländern, der Eigentümer ist dabei verantwortlich für die Installation der Melder. Die weiteren Regelungen sind jedoch nicht einheitlich. Die unterschiedlichen Fristen der Bundesländer und wer für die Wartung verantwortlich ist, finden interessierte Verbraucher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht

Quelle: ots

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