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Camping-Branche boomt

Immer mehr Deutsche lieben es zu campen. In der ersten Jahreshälfte 2018 wurde eine Rekordanzahl von über 46.000 Wohnwagen für Deutschlands Straßen zugelassen. Rund zehn Prozent mehr Übernachtungen auf Campingplätzen werden bis zum Ende des Jahres erwartet. Die Branche ist dabei so vielfältig wie ihr Klientel: Während sich manche Urlauber am liebsten in großen Wohnwagen auf öffentlichen Campingplätzen niederlassen, heiß es bei anderen: Zurück zu den Wurzeln. Sie bevorzugen das Wildcamping im Zelt oder Biwak unter dem Sternenhimmel.

Nicht immer ist es erlaubt, jederzeit und überall sein Zelt aufzuschlagen oder sein Wohnmobil abzustellen. In den meisten Ländern Europas ist Wildcamping verboten, und eine Missachtung dieser Regel kann mit teilweise saftigen Bußgeldern bestraft werden. Handelt es sich bei dem Gebiet um Privatbesitz, ist es häufig möglich, eine Erlaubnis einzuholen. Grundsätzlich gestattet ist das Notübernachten in einem Biwak – das heißt in einem Schlafsack ohne Zelt. Hierzu braucht man keine gesonderte Genehmigung, solange sich der ausgewählte Platz nicht innerhalb einer Schutzzone befindet.

In den nordischen Ländern Finnland, Norwegen und Schweden sowie in Schottland ist es in der Regel legal, in der freien Natur zu übernachten. In Schweden gilt das sogenannte Jedermannsrecht. Dort ist es sogar möglich, ohne vorherige Absprache auf einem Privatgrundstück zu campen, jedoch nur außer Sichtweite von Wohnhäusern. Zudem gilt das Gesetz nicht für motorisierte Fahrzeuge; diese müssen am Ende von Straßen, direkt am Strand oder auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Wichtig ist dabei, auch auf unebenem Gelände stets für einen sicheren Stand des Gefährts zu sorgen. Hubstützen, die es sowohl in mechanischen als auch hydraulischen Varianten gibt, können Unebenheiten und Gefälle ausgleichen und so verhindern, dass das Wohnmobil in weichen Untergrund einsinkt.

Im restlichen Europa sind die Regelungen strenger, insbesondere im Süden, an Badestränden und in der Nähe von beliebten Touristenattraktionen. Je nach Land oder Region ist Wildcampen entweder gar nicht oder nur auf Privatgrundstücken erlaubt. Häufig werden aber Camper, die sich anständig verhalten und keinen Müll hinterlassen, von den Bewohnern und Behörden geduldet.

Eine weitere Gruppe an Campern, die verstärkt ins Visier der Branche geraten ist, besteht aus Menschen, die sogenanntes “Glamping” bevorzugen – eine Mischung aus “Glamour” und “Camping”. Zwar kann dies auch auf normalen Campingplätzen stattfinden, allerdings müssen Urlauber dabei nicht auf Luxus und Komfort verzichten. Wohnmobile im oberen Preissegment locken mit Annehmlichkeiten wie Kingsize-Betten und Regenwaldduschen.

Wieder andere Plätze bieten als Übernachtungsmöglichkeit Baumhäuser oder Bungalows, deren Ausstattung eher einem gehobenen Mittelklasse-Hotel gleichkommt. Glamping-Angebote sollen das Naturerlebnis des klassischen Campers mit dem Komfort eines Hotelurlaubs vereinen und so auch neue Kunden für das Camping begeistern.

Bildrechte: Flickr Caravan tourism2 Tadmit MFA CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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