Pendlerpauschale 2025/2026 – Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
Steigende Lebenshaltungskosten und ein dynamischer Arbeitsmarkt rücken steuerliche Entlastungen stärker in den Fokus. Die Pendlerpauschale gehört zu den wichtigsten Instrumenten, mit denen Berufstätige ihre Aufwendungen für den Arbeitsweg steuerlich geltend machen können. Auch für die Jahre 2025 und 2026 ergeben sich neue Anhaltspunkte, die bei der Berechnung berücksichtigt werden sollten.
Was zählt zur Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ist eine steuerliche Vergünstigung. Sie soll die Fahrtkosten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte ausgleichen. Anerkannt wird dabei ausschließlich der einfache Weg, unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel. Das bedeutet: Auch wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt, profitiert.
Maßgeblich ist die Entfernung in Kilometern, multipliziert mit einem festen Pauschalbetrag. Seit dem Jahr 2021 gilt ab dem 21. Kilometer ein erhöhter Satz. Für Arbeitnehmer kann dies bei längeren Anfahrten eine spürbare Entlastung bedeuten. Anspruchsberechtigt sind alle, die eine regelmäßige Arbeitsstätte außerhalb der eigenen Wohnung aufsuchen.
Neuerungen ab dem Jahr 2025
Mit dem neuen Steuerjahr treten bei der Pendlerpauschale keine grundlegenden Änderungen des Berechnungsmodells in Kraft. Dennoch sind einige Feinheiten zu beachten. Die bereits im Jahr 2024 geltenden Pauschalen bleiben auch 2025 und 2026 bestehen. Für die ersten 20 Kilometer werden weiterhin 30 Cent pro Kilometer angesetzt. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 38 Cent. Diese Staffelung ist Teil einer früheren Reform, die Berufspendler mit weiteren Wegen stärker entlasten soll.
Eine Besonderheit betrifft Fernpendler mit besonders langen Wegstrecken. Hier gilt zusätzlich zur Pendlerpauschale ein sogenannter Mobilitätszuschlag. Dieser greift ab dem 61. Entfernungskilometer, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Arbeitnehmer mit niedrigem zu versteuernden Einkommen können dadurch einen weiteren Steuerabzug geltend machen.
So lässt sich die Pauschale berechnen
Zur Veranschaulichung: Eine Pendelstrecke von 25 Kilometern zur Arbeit an 220 Tagen im Jahr ergibt eine abziehbare Summe von 2.145 Euro. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Für die ersten 20 Kilometer ergibt sich ein Betrag von 1.320 Euro. Für die verbleibenden fünf Kilometer kommen weitere 825 Euro hinzu. Die Summe fließt in die Werbungskosten der Steuererklärung ein und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Auch Teilzeitbeschäftigte und Personen im Homeoffice profitieren, wenn sie regelmäßig zur Arbeitsstätte fahren. Entscheidend ist die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage mit Fahrt zur Arbeitsstelle. Eine lückenlose Dokumentation, etwa durch Kalendereinträge oder digitale Nachweise, kann hilfreich sein.
Digitale Werkzeuge als Unterstützung
Die Berechnung muss nicht per Hand erfolgen. Ein Pendlerpauschale Rechner 2025/2026 hilft dabei, die individuelle Steuerersparnis zu ermitteln. Diese Online-Tools berücksichtigen die aktuellen Werte und führen durch die Eingaben. Nutzer erhalten einen schnellen Überblick über die potenziellen Einsparungen. Wer zusätzlich Informationen zu steuerlichen Sonderregelungen benötigt, kann über diese Rechner auch weiterführende Inhalte abrufen.
Worauf bei der Steuererklärung zu achten ist
Die Pendlerpauschale wird als Teil der Werbungskosten in der Anlage N eingetragen. Wer über die Pauschale hinaus weitere berufliche Aufwendungen geltend machen möchte, sollte Belege sammeln. Dazu zählen etwa Parkgebühren oder Aufwendungen für eine Berufskraftfahrerunterkunft, sofern sie direkt mit dem Arbeitsweg verbunden sind.
Wird die Pauschale nicht überschritten, bleibt der Einfluss auf die Steuerlast gering, da der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro ohnehin automatisch berücksichtigt wird. Erst bei höheren Gesamtkosten wirkt sich die Entfernungspauschale tatsächlich aus.
Fazit
Für Arbeitnehmer mit täglichem Arbeitsweg bleibt die Pendlerpauschale ein bedeutender Bestandteil der steuerlichen Entlastung. Wer regelmäßig weitere Strecken zurücklegt, kann von der erhöhten Staffelung profitieren. Die korrekte Berechnung und Angabe im Rahmen der Steuererklärung ist entscheidend für die tatsächliche Wirkung. Digitale Helfer unterstützen dabei, den Überblick zu behalten und die Pauschale optimal zu nutzen. Ein umfassender Blick auf die individuelle Situation ist daher empfehlenswert, um alle Vorteile im Jahr 2025 und darüber hinaus voll auszuschöpfen.



