Finanzen

Die Steuerklassen für Arbeitnehmer

Die Zuordnung in die richtige Steuerklasse ist für alle Arbeitnehmer von essentiell wichtiger Bedeutung. Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden vom örtlich zuständigen Finanzamt entsprechend versteuert. Zu diesem Zweck wird jeder Lohnsteuerpflichtige in Deutschland einer bestimmten Steuerklasse zugeordnet. Nicht nur ledige Berufsstarter, sondern auch verheiratete Ehepaare stellen sich jedoch oftmals die Frage, welche Lohnsteuerklasse tatsächlich die beste in der jeweiligen Lebens- und individuellen Einkommenssituation ist.

Die richtige Wahl entscheidet

Wirft man einen genaueren Blick auf die 6 bundesweit geltenden Steuerklassen zeigt sich, dass sie eine klare und übersichtliche Struktur haben.

Die Steuerklasse I: Sie gilt in den meisten Fällen für alle ledigen, geschiedenen und verwitweten Arbeitnehmer. Hinzu kommen verheiratete und geschiedene Personen, deren Ehepartner nur beschränkt steuerpflichtig ist.

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Die Steuerklasse II: Sie berücksichtigt insbesondere Alleinerziehende mit noch nicht erwachsenen Kindern.

In den Steuerklassen III bis V werden verheiratete und verpartnerte Arbeitnehmer steuerlich veranlagt. Hier können Ehepaare zwischen mehreren auf ihre gemeinsame Einkommenssituation abgestimmte Steuerklassenkombinationen wählen. Einen schnellen und informativen Überblick über die steuerliche Zuordnung in die 6 Steuerklassen finden Arbeitnehmer übrigens auf cleverdirekt.de

Foto: 3dman_eu / pixabay

In die Steuerklasse VI sind Arbeitnehmer eingruppiert, die mehreren Beschäftigungsverhältnissen nachgehen. Als unverheirateter Berufsanfänger wird der Job der dem Hauptlebenserwerb dient beispielsweise bereits in der Steuerklasse I entsprechend festgehalten. Alle anderen steuerpflichtigen weiteren Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse werden sodann der Steuerklasse 6 zugeordnet. Diese Steuerklasse ist definitiv diejenige Steuerklasse mit den meisten Abzügen.

Wie Ehepaare steuerlich profitieren

Es ist ganz klar: die richtige und clevere Kombination der Steuerklassen entscheidet, denn bei Ehepaaren kann die gemeinsame steuerliche Veranlagung durchaus geldwerte Vorteile gegenüber der jeweiligen Einzelveranlagung bringen. Absolut entscheidend ist die wichtige Frage, wie weit die Einkommen der Ehepartner tatsächlich differieren. Liegen die Einkommen der Ehepartner annähernd auf gleichem Niveau, empfiehlt sich bei beiden in der Regel die Wahl der Steuerklasse 4.

Die beste Kombination wählen

Weitaus häufiger liegen die Einkommen der Eheleute aber auch sehr viel weiter auseinander. Falls das Einkommen des Besserverdienenden mehr als 1/3 höher ausfällt, als bei der Partnerin oder dem Partner, sollte sich derjenige mit dem höheren Monatsgehalt für die Lohnsteuerklasse III, der weniger verdienende für die Steuerklasse V entscheiden. Zudem gilt: Falls sich die Familien- oder Einkommensverhältnisse irgendwann einmal ändern, ist es unbedingt ratsam immer auch zu überprüfen, ob die derzeitig geltende Steuerklassenkombination insbesondere nach der Veränderung der beschriebenen Lebenssituation weiterhin die optimale Wahl ist. Durchaus empfehlenswert sind entsprechend im Web online verfügbare Steuerklassenrechner, die wichtige finanzielle Anhaltspunkte für einen etwaigen Wechsel der Lohnsteuerklasse geben können.

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