Änderungen der Energieeinsparverordnung 2016
Hamburg – Wer heute eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, muss bestehende und geplante Vorgaben des Gesetzgebers mehr denn je in die Finanzierung einplanen. Seit Beginn des Jahres 2016 greift die neuste Regelung der Energiesparverordnung (EnEV). „Rein formal bleiben die Vorgaben von 2014 bestehen, jedoch wurden die energetischen Anforderungen verschärft“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24 (https://www.baufi24.de/). Diese Verordnung nimmt Bauherren und Hauseigentümer noch mehr in die Pflicht, Standardanforderungen für einen effizienten Energiehaushalt der Immobilie zu erfüllen.
Für diejenigen, die den Bau einer Immobilie derzeit planen, bedeutet die EnEV seit Januar 2016, dass die Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten um 25 Produzent angehoben werden. Dies heißt im speziellen, dass der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 Prozent gesteigert werden muss. Folglich dürfen Boden, Wand, Fenster, Decke oder Dach noch weniger Energie entweichen lassen als zuvor. Nichtbeachtung der EnEV kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und die Bundesländer sind angehalten Energieausweise stichprobenartig zu kontrollieren. Doch es gibt ab 01.04.2016 auch neue Regelungen zum Vorteil der Bauherren: So wurde das KfW Programm „Energieeffizient Sanieren“ ausgebaut. Unter anderem werden Tilgungszuschüsse erhöht und barrierefreies Sanieren gefördert. Das Programm Effizienzhaus 70 wird demnach zum 31.03.2016 auslaufen. Weiter im Angebot bleiben die beiden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW ab dem 01.04.2016 das Effizienzhaus 40 Plus ein. Besonders an diesem neuen Standard ist, dass ein Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.
Allerdings bringt die Verschärfung einen großen Nachteil für Bauherren mit sich, die Kosten. „Die Erfüllung der neuen Energiesparverordnung ist mit einigem finanziellen Aufwand verbunden. Wie hoch dieser letztendlich ist, kommt auf die individuelle Realisierung an“, räumt Scharfenorth ein. Einsparziele werden auf unterschiedlichen Wegen erreicht. Wenn beispielsweise eine etwas teurere Pelletheizung statt eines Brennwertkessels genutzt wird, kann die Wärmedämmung etwas geringer ausfallen. Für jeden zukünftigen Bauherrn gilt generell, sich in Ruhe zu informieren und verschiedene Wege zur Einsparung durchzurechnen.
Für Altbaubesitzer ändert sich hingegen nichts durch die neue Stufe der EnEV. Wie bisher sind sie dazu angehalten, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, auszutauschen und die oberste Geschossdecke gegen unbeheizten Dachraum zu dämmen. Jedoch gibt es in einzelnen Bundesländern schärfere Bestimmungen, über die sich Betroffene im besten Falle vor dem Verkauf, der Vermietung oder der Modernisierung der Immobilie informieren. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner (https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
Quelle: Baufi24