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Versicherung beim Car-Sharing nicht vergessen

Henstedt-Ulzburg. Car-Sharing ist wird immer beliebter. Der Bund der Versicherten hat sich nun der Frage angenommen, was passiert, wenn der Fahrer mit dem Auto einen Schaden verursacht. Bei Unfällen tritt demnach die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter ein.

Anders sieht das bei der Vollkaskoversicherung aus, die meist eine Selbstbeteiligung vorsieht. Damit bleiben sie auf der Selbstbeteiligung sitzen und müssen die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Daher weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass es bei manchen Car-Sharing-Anbietern die Wagen auch mit reduzierter Vollkasko-Selbstbeteiligung gibt. Dafür muss der Fahrer etwas mehr fürs Auto bezahlen. Wer ein eigenes Fahrzeug zugunsten des Car-Sharings aufgibt, sollte außerdem klären, wie lange sein Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Das ist wichtig für den Fall, wenn der Fahrer später wieder ein eigenes Gefährt versichern möchte. Hat er seinen Führerschein noch keine drei Jahre, kann es ihm passieren, dass er mit einem Beitragssatz von 230 Prozent wieder neu einsteigen muss.

(DDP)

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