Verschiedenes

Mouser hat Nichias Ansprüche in einem Patentverletzungsverfahren in Deutschland bezüglich weißer LEDs anerkannt

München (ots) – Wie bereits angekündigt, hat Nichia Corporation („Nichia“) am 10. November 2010 in Deutschland vor dem Landgericht Düsseldorf Patentverletzungsklagen gegen deutsche Vertriebshändler bestimmter Produkte der Harvatek Corporation („Harvatek“) erhoben. In den Verfahren macht Nichia geltend, dass zwei verschiedene weiße LED-Produkte von Harvatek (Seriennummern HT-V116TW und HT-U158TW), die von diesen Vertriebshändlern vertrieben werden, Nichias YAG Patent (EP936682[DE69702929]) verletzen. Nichia begehrt Unterlassung, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung. (Nichia erhebt Patentverletzungsklagen gegen Harvatek und mehrere Vertriebshändler in Deutschland)

Von diesen Vertriebshändlern hat nach The Republic Group Handelsvertretung GmbH auch die Mouser Electronics, Inc. („Mouser“) Nichias Ansprüche anerkannt und den Verkauf der oben genannten Produkte von Harvatek eingestellt. Dieses Anerkenntnis führte zu einem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Februar 2011.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und geht soweit erforderlich und angebracht weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

ARKM.marketing
     
Sicherer Hafen für Ihre Unternehmensdaten: ARKM.cloud


Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/83247/2012575/nichia_corporation/api

Zeige mehr
     
ARKM.marketing


Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.