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CosmosDirekt Versicherungstipp

Saarbrücken (ots) – Wussten Sie eigentlich, dass viele Hausratversicherungen für verbrannte Gegenstände in Fahrzeugen haften?

Seit Wochen setzen Brandstifter in Berlin Fahrzeuge in Brand – und auch in anderen deutschen Großstädten gibt es immer wieder Trittbrettfahrer. Welche Schäden durch die Versicherung im Ernstfall abgedeckt sind und welche nicht, zeigt CosmosDirekt:

– Brandschäden am eigenen Fahrzeug, einzelnen Fahrzeugteilen oder

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Fahrzeugzubehör sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Springt die Versicherung ein, muss der Versicherte nicht mit

einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse rechnen. In der

Regel wird nicht der Neuwert, sondern der Wiederbeschaffungswert

ersetzt. Deshalb bei Neufahrzeugen am besten eine

Kaskoversicherung mit einer möglichst langen

Neupreisentschädigung vereinbaren.

– Gegenstände im Auto wie Laptop, Handy, Brille oder ein mobiles

Navigationsgerät sind nicht über die Kaskoversicherung

abgedeckt. Aber bei vielen Hausratversicherungen sind die dort

versicherten Gegenstände, wenn sie vorübergehend im Auto liegen,

bei einem Brand versichert.

– Wird ein Wagen nicht angezündet, sondern mutwillig zerkratzt,

verbeult oder mit Farbe beschmiert, zahlt nur die Vollkasko.

Eine Ausnahme sind zerstörte Scheiben oder Scheinwerfer, hier

springt auch die Teilkasko ein. Ihre Ansprechpartner: Stefan Göbel Leiter Unternehmenskommunikation Telefon: 0681 966-7100 Telefax: 0681 966-6662 E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de Sabine Gemballa Unternehmenskommunikation Telefon: 0681 966-7560 Telefax: 0681 966-6662 E-Mail: sabine.gemballa@cosmosdirekt.de Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/63229/2106836/cosmosdirekt-versicherungstipp-haftung-bei-autobraenden/api

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