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BGH verurteilt REW Solar AG wegen Haustürgeschäft

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Karlsruhe (dapd). Die REW Solar AG muss einem Rentner, dem sie bei einem Haustürgeschäft eine Photovoltaikanlage verkauft hatte, den Kaufpreis von 40.690 Euro zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die Firma hatte überraschend noch während der Revisionsverhandlung vor dem BGH die Klageforderung anerkannt und damit offenbar ein weitreichendes Grundsatzurteil zu ihren Lasten vermieden.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter am BGH angedeutet, dass der Rentner ein Widerrufsrecht haben dürfte, weil er rechtlich wohl als Verbraucher und nicht als Unternehmer einzustufen sei. Den mit der Solaranlage erzeugten Strom speiste er in das Stromnetz ein. Mit der tatsächlichen Rendite war er aber nicht zufrieden. Den Kaufvertrag hatte der damals 76-Jährige im November 2008 in seiner Wohnung mit einem Außendienstmitarbeiter der REW Solar AG geschlossen.

Seine Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises war in den Vorinstanzen noch gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zulasten des Klägers offen gelassen, ob Anschaffung und Betrieb der Photovoltaikanlage als gewerbliche Tätigkeiten einzustufen seien. Der BGH-Richter hatte nun in seiner Einführung angedeutet, dass er darin eher eine Kapitalanlage ähnlich einer Wertpapieranlage sieht – und damit keine unternehmerische Tätigkeit.

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