Aktuelle MeldungenFinanzenRechtVerschiedenes

BGH: Fristlose Kündigung kann mit Mietrückstand begründet werden

ARKM.marketing
     

Karlsruhe. Vermieter können bei Zahlungsverzug des Mieters eine fristlose Kündigung mit der Auflistung des Mietrückstands begründen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Im vorliegenden Fall aus Leipzig war der Zahlungsrückstand über mehrere Jahre aufgelaufen.

Die Vermieterin hatte die Mieter zur Räumung der Wohnung aufgefordert, nachdem diese von März 2004 bis Oktober 2007 überwiegend nur eine geminderte Miete gezahlt hatten. Zunächst hatte die Vermieterin von den Mietern im März 2007 die Zahlung eines Mietrückstands von 5024 Euro verlangt und dann das Mietverhältnis im Mai 2007 wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt.

Hierbei listete die Vermieterin für den Zeitraum von Mai 2004 bis April 2007 die aus ihrer Sicht bestehenden Rückstände in Bezug auf die Kaltmiete und die Vorauszahlungen jeweils monatsbezogen auf. Sie errechnete für die Kaltmiete einen Gesamtrückstand von 5303 Euro und für die Vorauszahlungen von 2039 Euro.

Das Landgericht Leipzig hatte in der Vorinstanz die Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt. Ihre Revision blieb nun ohne Erfolg.

Der BGH entschied, dass die fristlose Kündigung ausreichend begründet war und wirksam ist. Laut BGH reicht es aus, wenn der Vermieter den Zahlungsverzug als Kündigungsgrund angibt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. Es genüge, wenn der Mieter im Kündigungsschreiben erkennen könne, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht.

(AZ: VIII ZR 96/09 – Urteil vom 12. Mai 2010)

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.