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Wissenswertes rund ums Parken

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Saarbrücken – Ein durch Schnee und Eis verdeckter Parkbeleg ist kein Grund für einen Strafzettel. Vorsicht: Allzu hartnäckige Falschparker riskieren den Führerschein. Das Auto vor Fahrtantritt immer von Schnee und Eis befreien.

Parkplatz suchen, Ticket ziehen, Parkscheibe einstellen: Für das Abstellen seines Wagens in der Innenstadt sollte sich jeder ausreichend Zeit nehmen. Denn Strafzettel wegen Falschparkens sind eine ärgerliche und kostspielige Angelegenheit. Welche Rechte und Pflichten Autofahrer rund ums Parken noch haben, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.

Quellenangabe: "obs/CosmosDirekt/dolgachov/Thinkstock"
Quellenangabe: „obs/CosmosDirekt/dolgachov/Thinkstock“

„Versteckte Regeltreue“ – Frontscheibe beim Parken verschneit Gerade im Winter kann in kurzer Zeit viel Schnee auf die Frontscheibe fallen und die Sicht auf den Parkbeleg verdecken. Die Parkscheibe ist zwar eingestellt oder das Ticket liegt auf dem Armaturenbrett, doch scheint alle Mühe umsonst gewesen zu sein. In diesem Fall müssen sich Fahrer keine Sorgen machen: „Wer Ticket oder Parkscheibe so auslegt, dass beides unter normalen Umständen gut sichtbar ist, hat kein Ordnungsgeld zu befürchten“, sagt Frank Bärnhof.

Wann der Führerschein eines Falschparkers in Gefahr ist Vor allem in Städten ist die Parkplatzsuche oft schwierig. Besonders hartnäckige Verstöße gegen die Parkordnung haben jedoch ein Nachspiel: Das zeigt der Fall eines Mannes, der innerhalb von sechs Jahren in mindestens 161 Fällen gegen die Parkordnung verstoßen hat. Seine Fahrerlaubnis war er damit los – trotz einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH Baden-Württemberg, AZ 10 S 1883/14). Denn auch Ordnungswidrigkeiten, die nicht im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt sind, können zeigen, dass dem Fahrer die Vorschriften der StVO gleichgültig sind. In diesem Fall ist die Fahrtauglichkeit zu bezweifeln.

Bereit zur Abfahrt? Nicht mit Guckloch! Der Blick auf die Fahrbahn scheint frei, es kann losgehen – doch schon beim Ausparken misslingt der Schulterblick. Wer bei Winterwetter einzig auf ein kleines Sichtfenster in der Windschutzscheibe setzt, geht ein hohes Risiko ein. „Vor der Abfahrt müssen Autofahrer Scheiben und Spiegel komplett freikratzen“, sagt Frank Bärnhof. „Auch die Blinker, Scheinwerfer und Rückleuchten sollten von Schnee und Eis befreit sein. Kommt es wegen schlechter Sicht oder mangelnder Beleuchtung zu einem Unfall, können Leistungen aus der Kaskoversicherung abgelehnt oder gekürzt werden.“

Quelle: ots

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