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Neu ab April – Probefahrten gibt’s nur noch mit gültiger HU

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Ab dem 1. April ändern sich die Regeln für die Nutzung von Kurzzeit-Kennzeichen wesentlich. Private Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen nutzen solche Kennzeichen für Probe- und

Foto: ARKM
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Überführungsfahrten. Künftig werden diese Kennzeichen nur für Fahrzeuge zugeteilt, für die eine bestandene Hauptuntersuchung (HU) nachgewiesen ist. Bisher hatten die Zulassungs-Stellen die Kennzeichen recht formlos ausgegeben. Es reichten dafür der Nachweis einer Kurzzeit-Versicherung und die bloße Erklärung des Antragstellers, dass das Fahrzeug verkehrssicher sei. Ebenfalls neu: Ein Kennzeichen gilt nur für ein einziges klar zugewiesenes Fahrzeug und einen darauf registrierten Halter. Nach der alten Regel konnte der Nutzer ein Kennzeichen innerhalb des Geltungszeitraums von fünf Tagen für mehrere Fahrzeuge verwenden. Die neue Regel bringt auch eine Ausnahme und eine Erleichterung für Nutzer:

– Für eine Fahrt zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt im gleichen oder benachbarten Zulassungsbezirk ist keine gültige HU nötig.

– Der Nutzer muss das Kennzeichen nicht mehr am eigenen Wohnort beantragen, sondern kann das auch im Zulassungsbezirk des Fahrzeugs tun

Die Regel unterbindet den Missbrauch durch Schrott-Exporteure

Das Bundesverkehrsministerium hatte einen zunehmenden Missbrauch der Kurzzeitkennzeichen ausgemacht. Die Erklärung der Verkehrssicherheit war in der Realität nicht überprüfbar. So nutzten besonders Exporthändler die Kennzeichen, um massenhaft schrottreife und verkehrsgefährdende Fahrzeuge auf eigener Achse ins Ausland zu überführen. In dieser Szene herrschte sogar ein regelrechter Handel mit den Kurzzeit-Kennzeichen. Die gerade für Haftungsfragen wichtige Zuordnung eines Autos zu einem Halter war nicht möglich – der war nirgendwo registriert. Weil die Polizei diesen Missbrauch auf der Straße nicht mehr eindämmen konnte, wollte das Ministerium mit der neuen Verordnung den Missbrauch schon bei der Ausgabe unterbinden.

Die Regel erschwert Kauf und Überführung – schafft aber auch Rechtssicherheit

Betroffen von der neuen Regel sind nicht nur unseriöse Schrott-Exporteure, sondern auch zahlreiche rechtstreue Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen. Ohne die Möglichkeit einer Probefahrt bekommt jeder Kauf zusätzliche Risiken. Überführungs-Fahrten auf einem Hänger sind für Privatkäufer aufwändig und teuer. Allerdings verschafft die Änderung auch Rechtssicherheit. Passiert ein Unfall bei der Probefahrt oder der Überführung, kann die Versicherung bei gültiger HU später nicht behaupten, der Versicherungsnehmer des Kurzzeit-Kennzeichens habe über die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs getäuscht. Ungewiss ist noch, wie der Gebrauchtwagenmarkt auf die neue Regel reagieren wird.

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