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Darlehen zu teuer? Ziehen Sie jetzt Ihren „Widerrufsjoker“

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Zahlreiche Kreditnehmer, die ihr Darlehen vor einigen Jahren zu einem langfristigen Festzinssatz abgeschlossen haben, ärgern sich derzeit über die von Ihnen in der aktuellen Niedrigzinsphase zu zahlenden hohen Zinsen. Aufgrund der historisch günstigen Darlehenskonditionen würde sich bei einem Abschluss zu den heutigen Zinskonditionen ein erhebliches Einsparungspotenzial ergeben. Vorzeitige Kündigungen der teuren Darlehen und Neuabschlüssen von Darlehen zu günstigen Konditionen, sind aufgrund der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigungen in der Regel unlukrativ und damit uninteressant. Um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, sollten Kreditnehmer prüfen lassen, ob Sie ihren sogenannten „Widerrufsjoker“ ziehen können. Im Unterschied zur Darlehenskündigung ermöglicht der Darlehenswiderruf den Ausstieg, ohne zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet zu sein. Ob ein derartiger Widerruf möglich ist oder nicht, hängt davon ab, ob die Widerrufsbelehrung in dem bisherigen Kreditvertrag fehlerhaft ist oder nicht.

Quelle: OpenPR
Quelle: OpenPR

„Für zahlreiche unserer Mandanten konnten wir den „Widerrufsjoker“ bereits erfolgreich einsetzen.“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Die sich hieraus ergebenden Einsparungen lagen abhängig von der Darlehenshöhe oft im fünfstelligen Eurobereich.“, so Rechtsanwalt Dr. Greger, der allen Kreditnehmern empfiehlt, die Widerrufsbelehrung ihrer teuren Darlehen anwaltlich überprüfen zu lassen. Sollte die damalige Belehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, kann mit Hilfe des „Widerrufsjokers“ eine günstigere Umfinanzierung über ein anderes Kreditinstitut erfolgen. Alternativ hierzu kann auch die eigene finanzierende Bank zur Reduzierung des Zinssatzes aufgefordert werden.

Kreditnehmer, die anwaltlich überprüfen lassen wollen, ob ihnen der „Widerrufsjoker“ zur Verfügung steht, können auf der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen eingerichteten Internetseite www.darlehen-ausstieg.de weitergehende Informationen einholen und mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Kontakt aufnehmen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kreditnehmer vertritt, rät den betroffenen Bankkunden daher zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Reduzierung ihrer Darlehenskosten zu verlieren.

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