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Telefonkonferenzdienst myTelco auch weiterhin ohne Monatspauschale

Telefonkonferenzen können jederzeit spontan initiiert werden mit beliebig vielen Teilnehmern

Darmstadt – Millionen von Privat- und Geschäftsleuten nutzen den Telefonkonferenzdienst myTelco (http://www.mytelco.de/) seit mehr als zehn Jahren. Der beliebte Service steht weiterhin ohne Monatspauschale zur Verfügung. Darauf weist der Betreiber toplink (http://www.toplink.de/) hin.

Allerdings gibt es seit dem 1. April 2017 eine Veränderung: Durch eine erneute Absenkung der Terminierungsentgelte durch die Bundesnetzagentur hat die toplink die Entscheidung getroffen den Telefonkonferenzdienst nicht mehr kostenlos anbieten zu wollen. Ab sofort müssen sich die Konferenzteilnehmer bei myTelco BASIC nach kurzer Registrierung mit der E-Mail-Adresse über eine 01801-Nummer einwählen und ihre eigenen damit verbundenen Telefonkosten selbst tragen. Diese liegen bei 3,9 ct/min aus dem deutschen Festnetz und bis zu 42 ct/min aus den deutschen Mobilfunknetzen. Die Kosten werden sekundengenau über die Telefonrechnung abgerechnet.

Bisherige Nutzer von myTelco müssen unter www.myTelco.de eines der drei neuen Produkte auswählen und sich neu registrieren, um ihre Konferenzräume weiterhin in Anspruch nehmen zu können.

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Spontane Telefonkonferenzen jederzeit möglich

Das einfachste Modell heißt myTelco BASIC und erlaubt weiterhin, eine Telefonkonferenz so spontan wie bislang zu initiieren, also ohne umfangreiche Anmeldung. Die Installation einer Software ist nicht erforderlich. Es können sich beliebig viele Teilnehmer einwählen und die Dauer der Konferenzschaltung ist nicht begrenzt. So funktioniert’s: Unter http://www.mytelco.de/telco-sofort-starten Konferenzraum buchen, E-Mail mit den Zugangsdaten zur Konferenz (Telefonnummer, Raumnummer und PIN) erhalten und mit den Zugangsdaten alle anderen Teilnehmer einladen.

Flatrate für Vieltelefonierer verfügbar

Für Vieltelefonierer, die regelmäßig Telefonkonferenzen verwenden, bietet toplink unter der Bezeichnung myTelco PRO und myTelco PLUS Flatrate-Produkte ab 6,90 Euro monatlich an. Der Vorteil: Die Teilnehmer müssen sich nicht über eine Servicerufnummer einwählen, sondern über eine deutsche Festnetznummer. Somit fallen nur die jeweils eigenen Telefongebühren und keine Nutzungskosten an. Die Flat-Produkte lohnen sich, wenn man mehr als einmal die Woche eine Telefonkonferenz durchführt oder vorrangig aus dem Mobilfunknetz daran teilnimmt, kalkuliert toplink.

Weiterhin gilt: Alle myTelco Produkte funktionieren ohne Software, haben keine Zeit- oder Teilnehmerbegrenzung, arbeiten ohne versteckte Kosten und laufen über deutsche Server für höchstmöglichen Datenschutz.

Als Grund für die wirtschaftliche Entscheidung für den Wechsel vom kostenlosen Telefonkonferenzservice nach über zehn Jahren zu einem kostenpflichtigen Modell nennt der Betreiber toplink die Absenkung der Terminierungsentgelte um 60 Prozent Ende letzten Jahres. Diese Entgelte der Telefonnetzbetreiber untereinander haben bislang den kostenfreien Service finanziert.

Hohe Sprachqualität und deutscher Datenschutz

„Wir liefern weiterhin die gewohnt hohe Sprachqualität und garantieren, dass unsere Telefonserver ausschließlich in Deutschland stehen”, betont toplink-Geschäftsführer Jens Weller. Wie groß die Unterschiede bei der Sprachqualität auf Anbieterseite sind, zeigt ein Test des renommierten Fachmagazins connect, das einen Vergleich von insgesamt acht Anbietern virtueller Telefonanlagen durchgeführt hat. Die beiden vorderen Plätze in Sachen Sprachqualität belegen dabei toplink und die Deutsche Telekom. Der Standort der Server ist vor allem wichtig für den Datenschutz, der durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU nochmals verschärft wird. „Die Datenschutz-Grundverordnung tritt zwar erst am 25. Mai 2018 in Kraft, aber unser virtuelles Telefonkonferenz­system genügt heute schon den künftigen Anforderungen an den Datenschutz”, sagt toplink-Chef Jens Weller. Die Einhaltung der rechtlichen Regularien ist vor allem bei geschäftlichen Konferenz­schaltungen von Bedeutung, weil laut neuer DSGVO nicht nur der Betreiber für die Beachtung des Datenschutzes haftet, sondern auch der Nutzer, also jeder, der eine Telefonkonferenz initiiert.

Quelle: toplink GmbH

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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