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Betriebliche Erste Hilfe – auch für mittelständische Unternehmen ist sie Pflicht

Die Fähigkeit bei Notfällen erste Hilfe leisten zu können gehört zu den wohl wichtigsten Fertigkeiten, die ein Mensch sich aneignen kann. Doch neben der freiwilligen Ausbildung in diesem Bereich sind Unternehmen jeglicher Größe dazu verpflichtet eine festgelegte Menge an Ersthelfern ausbilden zu lassen, um die Erste Hilfe innerhalb des Unternehmens gewährleisten zu können. Diese Regelung wird hierbei gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen gerne unterlaufen und kann zu empfindlichen Strafen führen. Doch in welcher Anzahl müssen Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein und wie werden diese ausgebildet?

 

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Bild: Seton.de

Betriebliche Ersthelfer in Unternehmen

Rechtlich ist die Anzahl an Ersthelfern innerhalb eines Unternehmens genau definiert. So wird bei Unternehmen mit 2 bis 20 Versicherten mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer verlangt. Je größer das Unternehmen nun wird, umso mehr Ersthelfer müssen ausgebildet und geschult werden. Das bedeutet, dass in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5% der Belegschaft zum Ersthelfer ausgebildet und fortgebildet werden müssen, in allen anderen Betriebsformen sogar 10% der Belegschaft. Diese Quote soll für eine gleichmäßige Abdeckung mit Ersthelfern innerhalb des Unternehmens sorgen und eine schnelle und kompetente Erste Hilfe im Schadensfall garantieren.

Die Ausbildung zum Ersthelfer

Mitarbeiter die in der betrieblichen Ersten Hilfe ausgebildet werden sollen können nur von dazu offiziell befähigten Stellen ausgebildet werden. Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst dabei 16 Stunden, die in der Regel in 8 Doppelstunden aufgeteilt werden. Während dieser Ersthelferausbildung lernen die Mitarbeiter die Grundlagen der Ersten Hilfe. Dieser Kurs unterscheidet sich dabei grundlegend von der Erste-Hilfe-Ausbildung beim Führerscheinerwerb, so dass diese nicht als Ersatz für eine solche Ausbildung gelten kann.
Um offiziell als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt zu werden, müssen die Mitarbeiter jedoch nicht nur die Ausbildung erfolgreich absolvieren, sondern alle zwei Jahre einen Auffrischungskurs von 8 Stunden besuchen, um ihre Qualifikation zu erhalten.

Ersthelfer ohne gesonderte Schulung

Mitarbeiter mit medizinischen Vorkenntnissen oder Ausbildungen können auch ohne eine solche Schulung als Ersthelfer eingesetzt werden. Allerdings kann der Auffrischungskurs nur dann vermieden werden, wenn die Mitarbeiter nachweisen können, dass sie während der vergangenen zwei Jahre in dem entsprechenden Berufsbild tätig waren. Zu den Berufsbildern, welche ohne eine solche Fortbildung als Ersthelfer eingesetzt werden können sind unter anderem:

  • Altenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
  • Medizinische Fachangestellte
  • Masseure
  • Physiotherapeuten
  • Pflegediensthelfer

Diese Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bietet einen geschlechtlich nicht bereinigten Überblick über die Berufsbilder mit ausreichender medizinischer Vorkenntnis.

Fehlende Ersthelfer im Betrieb – Folgen und Schwierigkeiten

Auch weil die Kontrolle der Ersthelfer in den Betrieben faktisch kaum stattfindet, vermeiden immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen die Ausbildung ihrer Mitarbeiter zu Ersthelfern. Doch spätestens im Schadensfall kann eine solche Unterlassung teure Folgen haben. Zum einen kann die schnelle medizinische Versorgung der Mitarbeiter bei Unfällen oder Notfällen nicht gewährleistet werden, was die Gefahr für die Mitarbeiter deutlich erhöht. Darüber hinaus macht sich das Unternehmen auch rechtlich angreifbar, da die Anzahl und Ausbildung der Mitarbeiter als Ersthelfer genau gesetzlich geregelt ist. So kann der Betrieb selber dafür verantwortlich gemacht werden, wenn eine kompetente Erste Hilfe vor Ort ausblieb und sich aus diesem Unterlassen negative Folgen für den Geschädigten ergeben.

Dem entsprechend sollte die betriebliche Erste Hilfe von Unternehmen nicht auf die leichte Schulter genommen, sondern in die betrieblichen Abläufe integriert werden.

Quellen:
dguv.de
seton.de
bgw-online.de

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