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Was tun, wenn das Internet ausfällt?

Kein Haushalt kommt mehr ohne Internetverbindung aus, ob zu Arbeits-oder Vergnügungszwecken, ein Totalausfall wird schnell registriert und erfordert eine schnelle Wiederherstellung.

Oft wird angenommen, dass der Ausfall des Internets sofortige Reaktion von Seiten des Anbieters erfordert, leider stimmt dies nur zum Teil.

Zwar hat der Kunde das Recht nach einer sofortigen Lösung zu fragen, kann der Anbieter jedoch keine sofortige anbieten, bleibt dem Kunden nichts anderes übrig als abzuwarten.

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Im Telekommunikationsgesetz wird zwar von einer baldmöglichen Behebung gesprochen, dies ist aber so vage formuliert, dass der Anbieter einen großen Spielraum zur Verfügung hat.

Erste Schritte

Fällt die Internetverbindung aus, sollte der Kunde zunächst bei der Service-Hotline seines Anbieters anrufen und die Störung melden. Unter Umständen bekommt der Kunde bereits an dieser Stelle die Meldung, ob es sich um eine vorrübergehende oder länger andauernde Störung handelt.

Sollte der Fall eintreten, dass der Anbieter von keiner Störung in Kenntnis gesetzt ist, muss der Kunde überprüfen ob die Hardware, also der Router, noch funktionsfähig ist.

Klärung der Schuld

Bei Schäden jeglicher Art, auch dem Ausfall der Internetverbindung ist es wichtig in Erfahrung zu bringen, wer die Verantwortung dafür trägt.

Ist der Kunde beispielsweise fahrlässig mit seinem Router umgegangen und hat in Folge dessen einen Hardware Schaden verursacht, trägt er alleinige Schuld und muss selbst für anfallende Kosten aufkommen.

Sollte der Ausfall eindeutig vom Provider ausgängig sein, muss dieser dafür die Verantwortung übernehmen, jedoch nicht augenblicklich.

Quelle: geralt/pixabay.com

Pflichterfüllung des Providers

In den meisten Fällen verfügen abgeschlossene Verträge mit dem Anbieter nicht über eine hundertprozentige Garantie, sondern vielmehr über einen prozentwertigen Mittelwert.

Auf diese Weise umgehen viele Anbieter den Zwang, sofort zu reagieren und halten sich einen oft tagelangen Spielraum zur Handlung offen.

Auch gesetzlich betrachtet handelt es sich bei einem Vertrag mit dem Anbieter zwar um einen Dienstvertrag und der damit einhergehenden Sorgfaltspflicht, erfordert aber lediglich Haftpflicht bei fahrlässigem Umgang.

Grundsätzlich gilt bei kurzem Ausfall die Pflicht für den Anbieter die Verbindung wiederherzustellen, jedoch keinen Schadensersatz zu leisten.

Sonderfall

Im Jahr 2013 verkündete der Bundesgerichtshof ein Urteil für einen konkreten Fall, in welchem das Internet für ganze zwei Monate ausgefallen war.

Da durch einen so großen Ausfall ernste wirtschaftliche Schäden entstehen können, wurde das Internet somit zur wirtschaftlich zentralen Bedeutung.

Ist der Internetanschluss gewerblich genutzt, gelten andere Regelungen als für privat genutzte Verbindungen.

Durch höher zu bezahlende Gebühren können Unternehmen eine schnellere Reaktion von Seiten des Anbieters erwarten und haben zudem die Möglichkeit einen höheren Schadensersatz zu fordern.

Sollte der Fall eintreten, dass durch den Ausfall Verdienstausfall entsteht, ist es dem Unternehmen anzuraten, juristischen Rat einzuholen.

Anhaltende Störung

Unabhängig von der Begründung für den Ausfall, sollte man bei länger andauerndem Ausfall auf jeden Fall dokumentieren, wie lange es andauert.

Ist das Problem nicht sofort lösbar, sichert sich der Kunde durch eine eingeschriebene Korrespondenz ab.

In dieser Benachrichtigung an den Anbieter, sollte ein angemessener Zeitraum für die Möglichkeit der Problemlösung angegeben sein.

Unter Umständen sichert sich der Kunde dadurch das Sonderrecht auf Kündigung wegen nicht erbrachter Leistungen.

Das Recht auf frühzeitige Kündigung erhält der Kunde jedoch nur bei langfristig ungenügender Dienstqualität.

Lediglich vorrübergehender Mangel der Dienstqualität ist noch kein Grund zur Sonderkündigung.

Verfügbarkeitscheck und Angebotsvergleich

Jederzeit abrufbare Internet-Geschwindigkeitschecks bietet Ihnen der Online-Anbieter schlaubi.de. Hier können Sie neben Verfügbarkeitschecks auch gleich alternative Anbieter für Ihre Region heraussuchen und vergleichen lassen, sollten Sie mit Ihrem aktuellen Anbieter nicht zufrieden sein.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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