Karriere

Berufliche Perspektiven im Friseurhandwerk

Die Tätigkeit des Friseurs oder der Friseurin begeistert viele Menschen. Dieser Beruf vereint eine handwerkliche Tätigkeit mit viel kreativem Schaffen und der teilweise sehr persönliche Umgang mit den Kunden steht ebenfalls meistens im Mittelpunkt.

Leider sind jedoch die finanziellen Aspekte des Berufes eines Friseurs meist weniger attraktiv. Ein Stundenlohn im Bereich des Mindestlohns sind leider häufig anzutreffen. Etwas besser sieht es aus, sich als Friseur selbstständig zu machen und einen eigenen Laden zu eröffnen. Hinzu kommt dann jedoch die finanzielle Unsicherheit sowie die Kundenakquise.

Förderbare Weiterentwicklung

Der Schritt in die Selbstständigkeit geht immer einher mit der Entscheidung zu sehr viel Engagement, Selbstinitiative und auch der ständigen Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens, um den Kunden mehr Leistungen bieten zu können.

Um junge Selbstständige oder auch bereits etablierte Friseursalons zu ermutigen, in die eigene Weiterbildung oder die seiner Angestellten zu investieren und damit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit zu stützen, kann eine ganze Reihe an staatlichen Fördermitteln in Anspruch genommen werden.

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Staatliche Subventionen

Die Fördergelder setzen sich meist aus Mitteln der Bundesländer sowie aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) zusammen und unterscheiden sich in den Vorgaben deshalb auch je nach Bundesland. Die Förderdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft gibt Auskunft darüber, welche Förderungen in welchem Bundesland derzeit gültig sind.

Häufig sind sie von dem Inhaber/der Inhaberin des Unternehmens für ihre Mitarbeiter oder sich selbst zu beantragen. Äußerst wichtig ist, sich bereits im Vorfeld der Weiterbildung bezüglich möglichen Förderungen zu informieren, da diese im Nachhinein nicht mehr in Anspruch genommen werden können, sondern mehrere Wochen vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden müssen. Die Subventionen sind an verschiedene Bedingungen geknüpft, z.B. muss der Kurspreis in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Sachen-Anhalt mindestens 1.000,00 EUR betragen.

Auch die Höhe der Förderungen gestaltet sich regional sehr unterschiedlich. Die höchsten maximalen Fördersätze bieten sich derzeit Selbstständigen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt mit einer Höchstförderung von Weiterbildungen bis zu 90%. Andere Bundesländer wie Berlin z.B. bieten überhaupt keine Förderungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende und Angestellte.

Gut zu wissen ist auch, dass für die Förderung maßgeblich der Sitz des Unternehmens ist. In welchem Bundesland die Förderung tatsächlich durchgeführt wird, ist nicht entscheidend.

Weiterbildung für Friseure

Welche Möglichkeiten der Weiterbildung und Entwicklung für einen Friseur oder einen Salon nun wirklich sinnvoll sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Zum Einen kann es für einen Saloninhaber notwendig sein, beispielsweise die Teamfähigkeit seiner Angestellten zu fördern. Viele Fördermittel sind allerdings für eine konkrete berufliche Weiterbildung zu verwenden.

Interessant kann aber auch die Erweiterung des Dienstleistungsangebotes sein, zum Beispiel auf das Gebiet Make-up oder Kosmetik. Somit können den Kunden weitere Serviceleistungen angeboten werden, um sich möglicherweise von der Konkurrenz abzuheben und die Kunden auf mehreren Bereichen zu binden.

Einige Bildungsanbieter bieten Kurse an, welche direkt auf die Vorgaben zur Beantragung von Fördermitteln konzipiert sind. So bietet eine Berliner Schule für Make-up Artist Ausbildungen auch mehrtägige Kurse zum Visagisten an, welche sich vor allem an Friseure und Kosmetiker richten, und listet auch die möglichen Förderungen nach Bundesländern sortiert auf.

Angestellte an das Unternehmen binden

Die Zahlung einer Weiterbildung für die eigenen Angestellten stellt häufig eine Investition in die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dar. Natürlich möchte der Arbeitgeber dann aber auch sicherstellen, dass der Angestellte möglichst lange für das Unternehmen verfügbar bleibt und nicht die Weiterbildung nutzt, um den Arbeitsplatz zu wechseln. Rechtlich ist es deshalb möglich, eine Bindungs- bzw. Rückzahlungsklausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, der den Angestellten für eine bestimmte Zeit an das Unternehmen bindet. Jedoch gilt hier als Faustregel, dass die Bindungsdauer maximal etwa das 6-fache der Weiterbildungsdauer betragen sollte. Ansonsten kann die Bindungsvereinbarung in einem Gerichtsverfahren als nichtig erklärt werden. Für eine Kursdauer von unter vier Wochen sollte deshalb maximal eine Bindungsdauer von sechs Monaten angestrebt werden.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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