Diese Woche: Hausratversicherung bei geerbter Wohnung
Emilia O. aus Neuerburg:
Ich habe von meiner Oma eine Wohnung geerbt, in die ich jetzt einziehe. Sie hatte eine Hausratversicherung. Muss ich den Vertrag übernehmen?
Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
Generell gilt: Die Hausratversicherung deckt noch bis zu drei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers mögliche Schäden an dessen Hausrat ab. Ob Sie die Hausratversicherung übernehmen müssen, hängt davon ab, in welchem Zustand Sie die Wohnung beziehen: Bleibt der Hausrat des Verstorbenen in der Wohnung, läuft die bestehende Versicherung automatisch weiter. Das gilt aber nur, wenn Sie nicht bereits selbst über eine Hausratversicherung verfügen! In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Police des Verstorbenen. Wird die Wohnung allerdings aufgelöst und Sie ziehen mit Ihrem eigenen Hausrat ein, erlischt die Hausratversicherung. Übrigens: Dann haben Sie auch Anspruch auf eine anteilige Erstattung des bereits geleisteten Jahresbeitrags des Verstorbenen. Wichtig: Informieren Sie den Versicherer frühestmöglich über den Tod des Versicherungsnehmers.
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de
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