Kein Post-Mindestlohn für Zeitungszusteller

Briefzusteller können grundsätzlich nur dann einen geltenden Mindestlohn oder eine am Tarif orientierte angemessene Vergütung verlangen, wenn ihr Arbeitgeber der Branche Briefdienstleistungen zuzuordnen ist. Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber den Großteil seines Umsatzes mit der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften erwirtschaftet. Das entschied das Niedersächsische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 13. September 2010, AZ: 12 Sa 1451/09) und wies damit die Klage mehrerer Briefzusteller ab.
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