Möglich ja – aber nicht unbedingt erlaubt: Was Arbeitgeber dürfen

Beschäftigte zu kontrollieren ist heute angesichts der technischen Entwicklung ein Leichtes für Unternehmen. Doch der Gesetzgeber setzt Grenzen. Was Arbeitgebern im Umgang mit ihren Mitarbeitern etwa in Bezug auf den Datenschutz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder Urlaubsregelungen erlaubt ist, umreißen Arbeitsrechtsexperten beim HR-RoundTable am 9. und 10. Mai auf der Messe PERSONAL2012 Nord in Hamburg.
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