Berufsunfähigkeit: Vorerkrankung verschwiegen – kein Versicherungsschutz

Frankfurt/Main. Wer eine chronische Vorerkrankung beim Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn der Schwindel auffliegt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. Die Richter waren der Meinung, dass Arglist anzunehmen ist, wenn eine langwierige und schmerzhafte Verletzung bewusst verschwiegen wird. Die Folge: Die Versicherung kann sich auch nachträglich vom Versicherungsvertrag durch Anfechtung lösen.
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