Klauseln im Mietvertrag vor der Unterschrift studieren

Wer einen Mietvertrag unterschreibt, sollte wissen, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Das Immobilienportal immowelt.de weist auf einige wichtige Punkte hin, die ein Mieter vor der Unterzeichnung kennen sollte. Wenn zum Beispiel ein unverheiratetes Paar gemeinsam in eine Wohnung zieht, gilt vor dem Gesetz nur derjenige als Mieter, die den Vertrag unterzeichnet hat. Unterschreiben aber beide, kann er auch nur von beiden wieder gekündigt werden. Zieht einer von beiden aus, bleibt er rechtlich betrachtet weiterhin Mieter.
Weiterlesen »